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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Anerkennung vorweggenommener Betriebsausgaben

Anerkennung vorweggenommener Betriebsausgaben

Entstehen im Rahmen der Vorbereitung auf eine beabsichtigte nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder oder – wie hier – VHS-Dozent erhebliche Aufwendungen und kann die Tätigkeit, z. B. wegen einer schweren Erkrankung, letztlich nicht aufgenommen werden, können die entstandenen Aufwendungen (hier Kursgebühren) in vollem Umfang steuermindernd abgesetzt werden.

Der Steuerpflichtige muss demzufolge keine Gegenrechnung von (fiktiven) Einkünften in Höhe des jährlichen steuerfreien Betrages hinnehmen.

Urteil des BFH vom 06.07.2005

XI R 61/04

RdW 2006, 37

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