Urteil
01.07.2008
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Anbringen einer Funkfeststation erfordert Einstimmigkeit
Mehrere Eigentümer einer großen Wohnanlage setzten sich gegen die geplante Vermietung der Dachfläche zur Anbringung einer Funkfeststation eines Mobilfunkanbieters zur Wehr. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass auch die Mehrheit der anderen Wohnungs-eigentümer nicht die Zustimmung zum Anbringen der Antennenanlage erzwingen kann, da die Anlage den Wert des Objekts mindert. Der Beschluss hätte daher Einstimmigkeit erfordert. Die umstrittene Frage der Gesundheitsgefährdung durch Strahlen war in dem Rechtsstreit somit nicht entscheidend.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 12.07.2006
1 U 20/06
OLGR Karlsruhe 2006, 814