Mit welchem Girokonto erhalte ich Zinsen auf meine Einlagen?

check24.net
Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

AGB: unwirksame Vertragsstrafenklausel

AGB: unwirksame Vertragsstrafenklausel

Der Bundesgerichtshof erklärte eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem Bauvertrag enthaltene Vertragsklausel, wonach der Auftragnehmer, wenn er in Verzug gerät, für jeden Arbeitstag der Verspätung eine Vertragsstrafe von 0,5 Prozent, höchstens jedoch 5 Prozent der Auftragssumme zu zahlen hat, für unwirksam.

Das Gericht sah in der Kombination von Tagessatz (0,5 Prozent) und Gesamthöhe (5 Prozent) eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers, weil schon nach 10 Arbeitstagen die volle Vertragsstrafe erreicht wäre.

Die Bundesrichter hielten durch die beanstandete Klausel auch den Sinn einer Vertragsstrafe verfehlt. Zweck einer derartigen Sanktion ist es, den Auftragnehmer anzuhalten, seine Leistung ordnungsgemäß und pünktlich zu erbringen. Bei der hier gewählten Zeitspanne von nur 10 Tagen lässt es sich insbesondere bei größeren Bauvorhaben praktisch kaum bewerkstelligen, die Folgen der Verzögerung aufzufangen und die verspätete Leistung nachzuholen.

Urteil des BGH vom 20.01.2000
VII ZR 46/98
ZAP EN-Nr. 434/2000

RdW 2000, 400

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€