Urteil
01.07.2008
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AGB: unwirksame Ausschlussklausel eines Bewachungsunternehmens
Eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bewachungsunternehmens, wonach Schadensersatzansprüche des Vertragspartners im Falle der Ablehnung durch den Unternehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft binnen drei Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend zu machen sind, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise und ist daher wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam.
Urteil des OLG Zweibrücken vom 22.02.2001; Az.: 4 U 28/00