Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

AGB: unwirksame Ausschlussklausel eines Bewachungsunternehmens

AGB: unwirksame Ausschlussklausel eines Bewachungsunternehmens

Eine Ausschlussklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Bewachungsunternehmens, wonach Schadensersatzansprüche des Vertragspartners im Falle der Ablehnung durch den Unternehmer oder dessen Versicherungsgesellschaft binnen drei Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend zu machen sind, benachteiligt den Kunden in unangemessener Weise und ist daher wegen Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 22.02.2001; Az.: 4 U 28/00

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