Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam

AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam

Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zahlungspflicht nachkommt. Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers so deutlich von diesem gesetzlichen Leitbild ab, weil er sich gegenüber seinem Vertragspartner ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumt, ist darin eine unangemessene Benachteiligung des Anderen zu sehen. Eine solche Klausel ist demnach unwirksam. Die gesetzliche Verzugsregelung soll gerade kleinere und mittlere Unternehmen schützen. Dieser Gesetzeszweck würde durch die formularmäßige Vereinbarung eines derart „großzügigen“ Zahlungsziels unterlaufen. Eine solche Fristverlängerung kann nur durch eine Individualvereinbarung getroffen werden.

Beschluss des OLG Köln vom 01.02.2006

11 W 5/06

OLGR Köln 2006, 271

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