Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
Absetzen eines Computers
Arbeitnehmer, die im Büro oder in der Verwaltung tätig sind, haben in der Regel wenig Probleme nachzuweisen, dass sie ihren Computer zu Hause überwiegend beruflich nutzen.
Problematisch ist die steuerliche Absetzung hingegen bei Handwerkern. Ist der Handwerker jedoch ehrenamtlich beispielsweise für die Gewerkschaft tätig, muß das Finanzamt die Ausgaben für den PC steuerlich anerkennen.
7 K 264/86
DM Heft 11/96, Seite 80