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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Äußerst hohe Anforderungen an die steuerliche Absetzbarkeit von Homecomputern als Werbungskosten

Äußerst hohe Anforderungen an die steuerliche Absetzbarkeit von Homecomputern als Werbungskosten

Der Bundesfinanzhof setzte sich ausführlich mit der Frage auseinander, wann ein Arbeitnehmer die Kosten für einen erworbenen Homecomputer als Werbungskosten absetzen kann.

Der Fall: Das Finanzamt versagte einem Lehrer für Betriebswirtschaft, kaufmännisches Rechnen, Wirtschaft und Datenverarbeitung die Anerkennung der Kosten für einen im Jahre 1986 gekauften Commodore-Homecomputer weil derartige Geräte vornehmlich zum Spielen geeignet seien. Daher nahmen die Finanzbeamten eine erhebliche private Nutzung an.

Die Obersten Finanzrichter stellten folgende Regeln auf: Eine Anerkennung als Werbungskosten kommt nur in Betracht, wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer den Computer überwiegend beruflich verwendet hat und eine private Mitbenutzung von ganz untergeordneter Bedeutung ist. Deshalb ist zunächst der Umfang der jeweiligen Nutzung zu ermitteln. Insbesondere ist zu klären, welche Software zur Verfügung stand und welche Anwendungsschritte der Lehrer mit dem Computer vollzogen hat und wie diese mit seiner Berufstätigkeit zusammenhängen.

Mit dieser Entscheidung stellt der Bundesfinanzhof extrem hohe Anforderungen an eine steuerliche Anerkennung von Homecomputern.

Urteil des BFH vom 22.09.1995

VI R 40/95

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