Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Absetzbarkeit einer fremd bezahlten Handwerkerrechnung

Absetzbarkeit einer fremd bezahlten Handwerkerrechnung

Ein Vater beglich für seinen Sohn eine Handwerkerrechnung für eine Reparatur an dessen Immobilie. Der Sohn setzte die Rechnung von seinen Mieteinkünften ab. Das Finanzamt wollte die Ausgabe jedoch nicht steuerlich anerkennen. Der Bundesfinanzhof zeigte sich hingegen großzügiger.Hätte nämlich der Vater seinem Sohn das Geld für die Reparatur geschenkt und hätte dieser dann davon die Rechnung beglichen, wären die Ausgaben ohne weiteres absetzbar gewesen. Daher kann es – so die Bundesrichter – keinen Unterschied machen, wenn der Vater die Rechnung direkt an den Handwerker bezahlt.

Urteil des BFH vom 15.11.2005

IX R 25/03

Pressemitteilung des BFH

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€