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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

20 Jahre Vertragszeit zu lange

20 Jahre Vertragszeit zu lange

Ein privates Telekommunikationsunternehmen schloss mit Eigentümern von Mehrfamilienhäusern Verträge über die Errichtung und den Betrieb von Kabelanschlüssen, die sodann an die Wohnungsinhaber vermietet wurden. In den Formularverträgen wurde eine Vertragslaufzeit von 20 Jahren vereinbart.

Diese Vertragsdauer war dem Bundesgerichtshof zu lang. Auch unter Berücksichtigung der Interessen des Kabelunternehmens an der Amortisation seiner hohen Investitionen überwogen doch die erheblichen Nachteile des Kunden. Er war durch die lange Vertragsdauer verpflichtet, eine Anlage zu dulden, die angesichts der rasanten technischen Entwicklung möglicherweise bald nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Diese unangemessene Benachteiligung verstösst gegen das AGB-Gesetz und führte zur Unwirksamkeit der Vertragsklausel.

Urteil des BGH vom 04.07.1997
V ZR 405/96
RdW 1997, 634
ZMR 1997, 570

Der Betrieb 1997, 2166

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