Urteil
01.07.2008
rechtsanwalt.com
2-Wochen-Widerrufsrecht bei Internet-Einkauf seit 1.7.2000
Kernpunkt des Gesetzes ist, Informationsrechte des Verbrauchers zu sichern und ihm eine Möglichkeit zum Widerruf der Verträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages zu geben. Massgebend für die Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs.
Zu beachten ist allerdings, dass vereinbart werden kann, dass bis zu einem Kaufwert von 80,- DM der Verbraucher im Falle des Widerrufs die Rücksendekosten selber trägt.
SIC