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Urteil 01.07.2008 rechtsanwalt.com

Widerrufsrecht bei Abzahlungskauf

Widerrufsrecht bei Abzahlungskauf

Nach dem Verbraucherkreditgesetz steht einer Privatperson bei Abschluss eines Kredit- oder eines Ratenkaufvertrages ein Widerrufsrecht zu. Dieses Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn ein Abzahlungskauf in Form einer Skontogewährung vorliegt.
Der Fall: Eine Frau kaufte ein Dampfreinigungsgerät zum Preis von 3400 DM. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrages hieß es: ” … geteilte Zahlung, bei Lieferung 1700 DM, Rest in vier Monatsbeträgen zu 425 DM … bei Zahlung in einer Summe 2 Prozent Skonto.”
Das Urteil: Nach Auffassung des Amtsgerichts Siegburg kommt es für die Frage, ob ein Abzahlungskauf vorliegt, allein darauf an, ob der Kunde bei der von ihm gewählten Ratenzahlung mehr bezahlen muss als bei Bezahlung in einem Betrag. Dies war hier infolge der Skontogewährung der Fall. Wegen des Preisnachlasses im Falle der Einmalzahlung lag der Kaufpreis um 68 DM unter der Summe der bei einer Teilzahlung zu leistenden Raten. Die Kundin war danach berechtigt, den Kaufvertrag binnen einer Woche zu widerrufen.

Urteil des AG Siegburg vom 03.11.1999
10 C 353/99

MDR 2000, 756

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