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Rechtsnews 29.04.2014 Christian Schebitz

Verkehrsunfall bei Überholvorgang mit überhöhter Geschwindigkeit

Wer einen anderen Verkehrsteilnehmer innerorts überholt, geht immer ein Risiko ein. Wer selbst alles richtig macht, kann trotzdem vom Fehlverhalten des Gegenverkehrs überrascht werden.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat sich mit der Schuldfrage im Rahmen eines Verkehrsunfalls beschäftigt, welchem ein Überholen vorausging. Bei diesem Überholvorgang wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten.

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Verkehrsunfall

Einem Motorradfahrer ging es nicht schnell genug. Er überholte ein mit rund 50 km/h fahrendes Fahrzeug und überschritt dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dies geschah auf der Höhe eines Parkplatzes, welcher zu einem Supermarkt gehört. Hier fuhr ein Pkw vom Parkplatz und bog nach rechts auf die Straße, also auf die Gegenfahrbahn des Motorradfahrers. Dabei krachte der Motorradfahrer beim Überholvorgang des anderen Pkw in den herausfahrenden Pkw hinein. Der Biker erlitt Verletzungen am linken Sprunggelenk sowie an der rechten Ferse. Das Motorrad erlitt einen Totalschaden.  Er verklagte den Fahrer des Pkws auf Schadensersatz inklusive Schmerzensgeld.

OLG Hamm: Kläger hat kein Verschulden

Das Gutachten des Sachverständigen lässt wenig Spielraum für Interpretation. Hier steht niedergeschrieben, dass der Verkehrsunfall sich auch dann ereignen würde, wenn der Motorradfahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten hätte.  Das ein Pkw von dem besagten Parkplatz herausfährt, sei für ihn zu Beginn des Überholvorgangs nicht zu erkennen gewesen. Der Beklagte hätte nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließen müssen, dass eine Gefährdung durch Teilnehmer des fließenden Verkehrs vorliegt.

Motorradfahrer kriegt 19.500 Euro zugesprochen

Das OLG Hamm sprach dem Kläger 11.500 Euro Schadensersatz sowie Schmerzensgeld von 8.000 Euro zu.

  • Quelle: Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.02.2014, AZ.: 9 U 149/13

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