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Rechtsnews 17.02.2012 Simon Wolpert

Verbraucherzentrale warnt vor Tücken beim Mobile-Banking

Andrea Heyer, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, warnt vor der Nutzung von Smartphones für Online-Überweisungen, sofern auch die für die Transaktion notwendigen TANs per SMS empfangen werden. Hierdurch können hohe finanzielle Verluste entstehen. Die Sicherheit der mobilen Transaktionsnummern wird durch die Nutzung zwei verschiedener technischer Wege sichergestellt. Die Überweisung findet über das Internet statt, für den Versand der Transaktionsnummern (TANs) wird das Mobilfunknetz verwendet. Viele Verbraucher neigen nun dazu, mit ihrem Smartphone beide Vorgänge über das selbe Gerät laufen zu lassen.

Banken ist Risiko bekannt

Banken und Sparkassen wissen von diesem Risiko und sichern sich deshalb über ihre Geschäftsbedingungen für das Online-Banking ab. So steht dort häufig im kleingedruckten “Beim smsTAN-Verfahren darf das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden (z.B. das Mobiltelefon), nicht für das Online-Banking genutzt werden.” Auch wird darauf hingewiesen, dass es grob fahrlässig ist, wenn ein Gerät zum Empfang von Tans und für das Online-Banking eingesetzt wird. Die Folge für den Kontoinhaber ist dann, dass er den entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen hat. Da das Kleingedruckte nur selten nur selten gründlich gelesen wird muss davon ausgegangen werden, dass sich viele Verbraucher dieser Regelung nicht bewusst sind. Daher sollte das Zwei-Wege-System verinnerlicht werden.  

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