Rechtsnews 17.04.2012 Manuela Frank

Bewährungsstrafe für Hühnerzüchter wegen Tierquälerei

Viele Tierschützer wird diese Nachricht erschrecken: Ein Züchter lässt seine Hühner verhungern. Insgesamt 35 000 Hühner mussten einen qualvollen Tod sterben, da der 43-jährige Hühnerzüchter aus Kingersheim bei Mülhausen kein Futter mehr kaufte. Dies war ihm laut eigener Aussage zu teuer. Nun musste sich der Züchter am 6. März 2012 vor dem Straßburger Landgericht wegen Tierquälerei verantworten.

Neun Monate Bewährungsstrafe wegen Tierquälerei

Das Urteil hieß: Neun Jahre Haftstrafe auf Bewährung. Die 35 000 Legehennen wurden in dem industriellen Zuchtbetrieb über Wochen weder gefüttert, noch gab man ihnen etwas zu trinken. Als Begründung für sein Verhalten führte der Züchter an, dass sein Futterlieferant eine Preiserhöhung durchgeführt hatte. Das Gericht beschloss zusätzlich, dass er ganze fünf Jahre nicht mehr in seinem Beruf arbeiten darf.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Bewährungsstrafe für Hühnerzüchter wegen Tierquälerei erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

  • Quelle: dpa

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€