Rechtsnews 17.07.2012 Manuela Frank

Pokerturnierüberfall: Freiheitsstrafe verhängt

Nachdem er durch einen Tippgeber darüber informiert wurde, dass ein Pokerturnier im Berliner Hotel Grand Hyatt stattfindet, plante der 31 Jahre alte Angeklagte einen Überfall auf dieses. Der Überfall ereignete sich am 6. März des Jahres 2010. Am Nachmittag fielen vier mit einer Machete und einer Schreckschusspistole bewaffnete Mittäter in den Spielsaal ein und nahmen 241.000 Euro an sich. Von ihrem Übergriff konnten sie auch nicht die unbewaffneten Wachleute abhalten, die bei der Gegenwehr selbst verletzt wurden. Während ihrer Flucht verloren die Täter allerdings weitere 449.000 Euro. Nach ihrem Überfall stiegen sie in das Auto, in dem der Angeklagte bereits auf sie wartete. Nachdem sie verhaftet wurden, gaben sie 26.000 Euro wieder zurück. Wo sich das restliche Geld befindet, konnte nicht ermittelt werden.

Freiheitsstrafe wegen Raubes und Körperverletzung rechtmäßig

Aufgrund „besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung“ verurteilte das Landgericht den Angeklagten nach einer 16-monatigen Hauptverhandlung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe mit einer Dauer von sechs Jahren und vier Monaten. Dagegen legte der Angeklagte Revision ein, die allerdings erfolglos blieb. Aus diesem Grund ist das Urteil rechtmäßig.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 19. Juni 2012

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