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Rechtsnews 05.11.2015 Katharina Gärtner

Dürfen Ärzte bald Sterbehilfe leisten?

In der Debatte, ob Menschen mit ärztlicher Hilfe aus dem
Leben scheiden dürfen, steht morgen im Bundestag eine Entscheidung bevor. Über
eine mögliche Neuregelung der Sterbehilfe in Deutschland wird seit mehr als einem
Jahr diskutiert.

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Viele Menschen haben Angst davor, dass sie sich monatelang
oder sogar über mehrere Jahre hinweg mit Schmerzen quälen müssen, wenn bei
ihnen zum Beispiel ein Krebsgeschwür festgestellt wird oder dass sie ein
unwürdiges Dasein fristen, wenn sie an Alzheimer erkranken oder im Wachkoma
liegen. Damit jeder Mensch selbst entscheiden kann, wann er sterben möchte,
fordern die Befürworter der Sterbehilfe, dass Ärzte zukünftig legal beim
Sterben helfen dürfen. Einige Patienten reisen in die Nachbarländer
Niederlande, Belgien oder Luxemburg, in denen die Vorschriften zur Sterbehilfe
liberaler als in Deutschland sind.

Sterbehilfe ist gesetzliche Grauzone

Bundestagsabgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben vier
Vorschläge zur Neuregelung der Sterbehilfe entwickelt. Einige Gesetzestexte sehen
dabei ein generelles Verbot der Sterbehilfe vor, andere befürworten Sterbehilfe
unter bestimmten Bedingungen. Gegenstand der Diskussion ist aber nicht nur die Form
der Sterbehilfe, sondern auch, welche kommerziellen Auswirkungen eine Lockerung
der Gesetzeslage haben könnte. Kritiker befürchten etwa, dass die Sterbebegleitung
von Organisationen als lukratives Geschäft missbraucht würde. Eine weitere
Interessengruppe in dieser Debatte sind die Ärzte. Sie werden durch die
Bundesärztekammer vertreten, welche aktive Sterbehilfe grundsätzlich ablehnt. Erlaubt
ist jedoch der Abbruch lebensverlängernder Maßnahmen. Problematisch dabei ist,
dass es für die Ärzteschaft bisher keinen gesetzlichen Rahmen gibt.

Wird Sterbehilfe bei Selbstmord auch verboten?

In Deutschland strikt verboten ist die aktive Sterbehilfe,
bei der eine Person einem Patienten einen tödlichen Medikamentencocktail verabreichen
würde. An diesem Verbot soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Konkret geht
es bei der aktuellen Abstimmung im Bundestag um die Beihilfe zum Suizid, die bislang
gesetzlich nicht geregelt ist. Beihilfe zur Selbsttötung ist prinzipiell nicht
verboten, Ärzte können jedoch ihre Zulassung verlieren, wenn sie Beihilfe zur
Selbsttötung leisten, da es ihnen standesrechtlich untersagt ist. Denn
Mediziner sind dazu verpflichtet, Leben zu erhalten und Leiden zu lindern.

Als aussichtsreichster Vorschlag der vier Entwürfe gilt der von
Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU), der vorsieht, dass ausschließlich organisierte, geschäftsmäßige Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden soll.


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