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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 05.11.2013 Christian Schebitz

Streit um Anbau von gentechnisch verändertem Mais

Geklagt hatten Imker. Sie forderten bestimmte Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais. Sie fürchteten, dass durch diesen Mais ihr Honig verunreinigt werden könnte, wenn die Bienen die Pollen des Mais anfliegen.

Verunreinigung von Imkerhonig durch gentechnisch veränderten Mais

Es ging um ein Versuchsgut, auf dem die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zwischen 2005 und 2008 diesen „Gen-Mais“ anbaute. Die Imker waren mit ihren Bienenstöcken nur zwischen einem und drei Kilometern davon entfernt. Daher störten sie sich an der Anbaufläche und das nicht ohne Grund: In dem Honig des einen Klägers war tatsächlich gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden. Das führte sogar dazu, dass der Honig deswegen nicht als Lebensmittel vertrieben werden konnte. Trotzdem entschieden die Vorinstanzen, dass keine größeren Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen.

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BVerwG weist Klagen zurück

Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass die Klagen nicht erfolgreich sind. Als Grund nannte es folgenden: „Es ist nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird.“

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgericht vom 24. Oktober 2013, Az.: BVerwG 7 C 13.12

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