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Rechtsschutzversicherung
Rechtsnews 06.08.2008 akerth

BGH – Mehr Rechte für Bauherren

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied, dass die einzelnen Klauseln bei Bauleistungen (VOB/B) für Privatmenschen neu zu überprüfen sind. Bisher mussten auch private Bauherren die Vertragsordnung für öffentliche Bauleistungen (VOB/B) nutzen- die Lage hat sich nun verbessert. Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs stellte bei seiner Entscheidung gerade die starre Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen in Frage; für Verbraucherschützer der erste Schritt in die richtige Richtung. Bauunternehmer und Handwerker bestehen recht häufig auf einen Vertragsabschluss auf Grundlage der VOB. Da diese als Ganzes gilt, war eine Anfechtung einzelner Klauseln bislang nicht möglich. Durch den Beschluss der Karlsruher Richter ist es nun möglich einen Blick auf Einzelheiten zu werden und den privaten Bauherren besser zu schützen. Die Verjährungsfrist von Baumängeln beispielsweise sieht nach dem BGB einen Fünfjahresschutz für Bauherren vor – bei der VOB/B ist diese um ein Jahr verkürzt. Die Verbraucherschützer sehen dies ebenso als rechtswidrig an wie die so genannte Abnahmefiktion: Meldet sich der Bauherr nicht binnen von zwölf Tagen, gilt das Bauwerk nach VOB/B als abgenommen. Wer die Frist versäumt, kann nicht mehr reklamieren. Baumängel und die anfallenden Kosten bleiben so auf dem Bauherren sitzen. Die Verbraucherzentrale hofft auch diesen Misstand aufheben zu können. Nach dem BGB darf Schweigen nämlich keine Rechtsfolgen nach sich ziehen. Ebenfalls hoffen sie, nun endlich die irreführenden Bauzeitangaben abschaffen zu können und eine transparente Preisgestaltung zu bewirken. Noch hat das Urteil des BGH keine direkten Auswirkungen auf die Bauverträge, denn das höchste Gericht hat sich nicht mit dem Inhalt der VOB/B beschäftigt. Die Klauseln im Einzelnen wird nun das Kammergericht Berlin unter die Lupe nehmen. Quellen und Links:

  • Welt.de -„Private Bauherren bekommen mehr Rechte”

 

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