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Lorenz Hünnemeyer
Lorenz Hünnemeyer ist Fachanwalt für Strafrecht in Buxtehude und bietet umfassende Rechtsberatung in diesem Bereich – sei es im Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder bei der Strafverteidigung.
An seinem Beruf schätzt der Anwalt den Umgang mit Menschen und hat Spaß an der Herausforderung durch die strafrechtliche Verteidigung seiner Mandanten. Der Gerichtssaal ist „seine Bühne“. Mandanten schätzen im Hinblick auf ihre eigene Strafverteidigung sein leidenschaftliches Engagement für das Rechtsgebiet Strafrecht, verbunden mit seiner hohen Einsatzbereitschaft und der Fähigkeit, Standpunkte mit Nachdruck zu vertreten.
Der Volljurist korrespondiert auch in Englisch und Niederländisch.
Die Kanzlei
Bürogemeinschaft Hünnemeyer & Zimmermann berät und vertritt Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – insbesondere im Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Revisionsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Die Rechtsanwaltskanzlei geht aus einer 1988 durch Rechtsanwältin und Notarin Ute Claus gegründeten Kanzlei hervor, in welcher Herr Hünnemeyer bereits seit 1993 beteiligt gewesen ist.
Während der Bürozeiten Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr vereinbart das Sekretariat der Rechtsanwaltskanzlei gerne Beratungstermine. Bei Bedarf können Sie nach Absprache mit den Rechtsanwälten auch Termine außerhalb der genannten Zeiten wahrnehmen. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail ([email protected]) Kontakt auf.
Die Büroräume der Kanzlei sind in dem ehemaligen „Birkel-Verwaltungsgebäude“ gelegen. Im Hause der Kanzlei unterhält ebenso die Firma „Wernst-Immobilien“ Büroräume. Ihr Firmenname außen an der Fassade ist schon mehrere hundert Meter entfernt sichtbar.
In unmittelbarer Nähe befinden sich der Bahnhof Buxtehude und die Bushaltestelle „Staderstraße/Bahnhof“. Als Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel können Sie somit die Kanzlei mit der S-Bahn, Regionalverkehrszügen oder mit verschiedenen Buslinien erreichen. Sie verlassen die öffentlichen Verkehrsmittel an den genannten Haltestellen und gelangen in nur drei Minuten Fußweg zur Kanzlei.
Sofern Sie als Autofahrer den Weg suchen, begeben Sie sich auf die Bundesstraße 73 und verlassen diese über die Abfahrt in Richtung Krankenhaus. Sie fahren auf der „Straße an der Rennbahn“, vorbei am Sportplatz, bis zur großen Kreuzung und biegen hier rechts ab. In Höhe der rechts liegenden Apotheke biegen Sie gleich wieder links in den Brauereiweg ein und finden direkt vor dem alten Verwaltungsgebäude und Sitz der Rechtsanwaltskanzlei zirka 100 Parkplätze.
Rechtsgebiete
- Strafrecht 50
- Wirtschaftsstrafrecht 0
Tiefgehende Expertise im Strafrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts liegt im Strafrecht. Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Leichtere Straftaten stellen Vergehen wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hehlerei oder Nötigung dar. Schwere Straftaten sind Verbrechen und werden mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt, sie sind dem sogenannten Kapitalstrafrecht zuzuordnen. Im Kapitalstrafrecht übernimmt Herr Hünnemeyer Mandate, die das Leben gefährdende Delikte wie zum Beispiel Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung etc. betreffen. Er wird ebenso als Strafverteidiger tätig bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie beispielsweise sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Zuhälterei sowie Herstellung und/oder Vertrieb unerlaubter Formen von Pornografie. Lorenz Hünnemeyer übernimmt sowohl die Strafverteidigung für Täter als auch die Nebenklagevertretung für Opfer. Überdies können Sie den Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung wegen begangener Betäubungsmittelstrafsachen (BTMG) betrauen.
Revisionsrecht: Ihr zuverlässiger Partner
Zusätzlich ist der Jurist im Revisionsrecht tätig: Er führt und begründet Revisionen (Rechtswege gegen Urteile der Strafkammern und Schwurgerichte) gegenüber dem Bundesgerichtshof. Im Bereich der Strafvollstreckung leistet Lorenz Hünnemeyer als Anwalt für Strafrecht in Buxtehude die Betreuung von Verurteilten nach den Voraussetzungen des Strafvollzugsgesetzes. Er führt die Korrespondenz mit den Behörden im Interesse seiner Mandanten in der Justizvollzugsanstalt (JVA) und stellt zum Beispiel die Anträge auf Erhalt eines Fernsehers oder auf Erteilung von Wochenendurlaub.
Unterstützung im Steuerstrafrecht
Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Schon eine unvollständige Steuererklärung, Steuerverkürzung, Abgabenverkürzung oder Insolvenzverschleppung können eine Strafbarkeit nach dem Steuerstrafrecht begründen und die Verteidigung gegenüber der Steuerfahndung durch den Steuerstrafrechtler Lorenz Hünnemeyer notwendig machen.
Kompetenz rund um Verkehrsstrafrecht
Dem Tätigkeitsbereich des Juristen ist gleichsam das Verkehrsstrafrecht zuzuordnen. Beispielsweise bei Drogen oder Alkohol am Steuer steht Ihnen der Strafverteidiger zur Seite. Er klärt in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzungen mit den Behörden hinsichtlich Führerscheinentzug (in der Regel ein Jahr), Fahrverbot (maximal drei Monate) oder einer problematischen Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Im Verkehrsstrafrecht verteidigt er seine Mandanten auch bei Tatbeständen wie zum Beispiel unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr. Sofern man von solchen Vorwürfen durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen ist, gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die drohenden rechtlichen Konsequenzen werden durch das Engagement von Lorenz Hünnemeyer auf ein erträgliches Maß reduziert. Die Bearbeitung von Mandaten im Ordnungswidrigkeitenrecht umfasst Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Falschparken und so weiter.
Leistungen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht können Sie die Hilfe des Juristen in Anspruch nehmen bei Vorwürfen wie beispielsweise Anlagebetrug, Waffenbesitz, Kriegswaffenbesitz, Sozialabgabenverstoß, Besitz, Verkauf oder Weitergabe von Schwarzmarktware, Verstoß gegen die Arbeitnehmerversicherungspflicht und Weiteres. Lorenz Hünnemeyer übernimmt Ihre Verteidigung bei Konkursstraftaten und im sogenannten Wirtschaftsstrafverfahren.
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Vita
Rechtsanwalt und Notar Lorenz Hünnemeyer ist seit 1989 als Rechtsanwalt zugelassen. Er wurde 1957 in Bochum geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Ruhr-Universität in Bochum und an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn Rechtswissenschaften. Dem abgeschlossenen Jurastudium folgte der Referendardienst in Essen. Er war zunächst in Bochum tätig. 1993 zog er nach Buxtehude um und beteiligte sich als Sozius in der Rechtsanwaltskanzlei von Frau Ute Claus. Der Strafverteidiger ist als Mitglied der CDU im Amt des Ratsherrn in Buxtehude kommunalpolitisch engagiert. In diesem Zusammenhang ist er als Beigeordneter im Bauausschuss, Ausschuss für Stadtentwicklung, Umweltausschuss, Wirtschaftsausschuss und Verwaltungsausschuss politisch tätig.Gewasam
Danke dir das du mich bei der Polizei für mich da wast