Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Strafverteidiger

Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist eine Person, die die Interessen eines Angeklagten in einem Strafverfahren vertritt. Die Vorteile eines Verteidigers sind sein breites fachliches Wissen und die Kenntnis über die Rechte und Pflichten seines Mandanten vor Gericht.

In erster Linie sind Verteidiger ausgebildete Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, mit Genehmigung des Gerichts können jedoch auch andere Personengruppen als Strafverteidiger berufen werden. Der Angeklagte darf bis zu drei Verteidiger in Anspruch nehmen, nicht gestattet ist dagegen die Verteidigung von mehreren Mandanten durch einen Strafverteidiger im selben Verfahren. Im Fall des Verdachts auf Tatbeteiligung oder einer Begünstigung des Beschuldigten kann der Strafverteidiger vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Strafverteidiger werden nur in bestimmten Fällen wie bei Verbrechen, bei Verhandlungen vor dem Oberlandes- oder dem Landesgericht oder bei einem Aufenthalt des Angeklagten in Untersuchungshaft oder einer Anstalt zwingend benötigt. Dennoch wird den meisten Angeklagten geraten, sich durch einen kompetenten Beistand vertreten zu lassen. Bestellt der Angeklagte keinen Verteidiger, so wird ihm ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt.

Ihr gutes Recht – jetzt mit KI klären lassen.

Jetzt mit einem
Anwalt sprechen

Telefonische Rechtsberatung
persönlich & lösungsorientiert

34,99  *
  • 15 / 30 / 45 Minuten wählbar
  • Antwort in ca. 4 Stunden
  • Wenn Reden wichtig ist

Direkt klären, statt schreiben.

KI-Ersteinschätzung zur Rechtsfrage
  • PDF-Antwort in 5 klaren Kapiteln auf Ihre Frage
  • Optional:
  • Check von bis zu 5 Dokumenten (PDF)
  • Telefonat mit einem Anwalt zum Thema
29,99  *
Prüfprotokoll EU AI Act
Strukturierte KI-Ersteinschätzung als PDF zu Ihrer Rechtsfrage. Mit Einordnung, nächsten Schritten und Musterschreiben (falls passend). Sicher im Dashboard abrufbar - optional mit Dokumenten-Check & Anwaltstelefonat.

Schriftliche Antwort
vom Anwalt

Eine Rechtsfrage mit
Dokumentenprüfung

99,99  *
  • Schriftliche, anwaltliche, Ausarbeitung
  • Upload eines Dokumentes
  • Eine Rückfrage inklusive

Wenn es vom Anwalt schriftlich sein soll

Die Regelungen für Strafverteidiger sind in §§ 137 – 149 der Strafprozessordnung (StPO) verfasst.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG001401309

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verteidiger.html?referenceKeywordName=Strafverteidiger

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€