Lexikon 25.12.2016 rechtsanwalt.com

Strafverteidiger

Strafverteidiger

Ein Strafverteidiger ist eine Person, die die Interessen eines Angeklagten in einem Strafverfahren vertritt. Die Vorteile eines Verteidigers sind sein breites fachliches Wissen und die Kenntnis über die Rechte und Pflichten seines Mandanten vor Gericht.

In erster Linie sind Verteidiger ausgebildete Rechtsanwälte oder Rechtslehrer an deutschen Hochschulen, mit Genehmigung des Gerichts können jedoch auch andere Personengruppen als Strafverteidiger berufen werden. Der Angeklagte darf bis zu drei Verteidiger in Anspruch nehmen, nicht gestattet ist dagegen die Verteidigung von mehreren Mandanten durch einen Strafverteidiger im selben Verfahren. Im Fall des Verdachts auf Tatbeteiligung oder einer Begünstigung des Beschuldigten kann der Strafverteidiger vom Verfahren ausgeschlossen werden.

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Strafverteidiger werden nur in bestimmten Fällen wie bei Verbrechen, bei Verhandlungen vor dem Oberlandes- oder dem Landesgericht oder bei einem Aufenthalt des Angeklagten in Untersuchungshaft oder einer Anstalt zwingend benötigt. Dennoch wird den meisten Angeklagten geraten, sich durch einen kompetenten Beistand vertreten zu lassen. Bestellt der Angeklagte keinen Verteidiger, so wird ihm ein Pflichtverteidiger zur Verfügung gestellt.

Die Regelungen für Strafverteidiger sind in §§ 137 – 149 der Strafprozessordnung (StPO) verfasst.

 

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html#BJNR006290950BJNG001401309

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/verteidiger.html?referenceKeywordName=Strafverteidiger

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