Immobilien- und Baurecht
Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine zusätzliche Stärke der Kanzlei Sandmeier im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrecht, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast) Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke.
Ihm Rahmen der Bebauung können sich dann weitere vielfältige Fragen und Streitpunkte stellen: Ist ein Bauvertrag oder ein Werkvertrag überhaupt zustande gekommen? Mit welchem Inhalt? Gelten nur die Regelungen des BGB oder wurde auch die VOB/B wirksam einbezogen? Gibt es aussagekräftige Angebote, Auftragsbestätigungen oder Nachträge? Wie rügt man Mängel richtig? Welche Fristen für Erfüllung und Nachbesserung sind zu setzen? Befindet sich das Bauvorhaben in Verzug? Gilt ein verbindlicher Termin zur Fertigstellung? Ist die Abnahme zu erklären oder besser zuv erweigern? Muss man ein Abnahmeprotokoll unterschreiben oder sich dann zumindeste bereits bekannte Mängel vorbehalten? Was muss ich in Bezug auf eine Vertragsstrafe beachten? Wer trägt Mängelbeseitigungskosten oder Kosten einer Ersatzvornahme? Wann muss/ sollte man die Kündigung eines Vertrages aussprechen und welche Voraussetzungen sind für eine Kündigung aus wichtigem Grund zu beachten, damit keine sogenannte “freie” Kündigung vorliegt? Wie ist der Bautenstand festzustellen? Wie ist abzurechnen? Muss man eine Abschlagsrechnung bezahlen? Ist die Schlussrechnung ordnungsgemäß aufstellt und prüfbar? Liegen erforderliche Aufmaße, Stundenzettel etc. vor? Ist die Vergütung zur Zahlung fällig …. und vieles mehr.
An dieser Stelle ist anzumerken, dass Frau Rechtsanwältin Sandmeier die Sicht- und Arbeitsweise eines Notars auch aus der Sicht von eigenen Notarvertretungen bestens bekannt ist. Auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt ist deshalb vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung und so weiter).
Mietrecht und Pachtrecht
Auf dem Gebiet des privaten als auch gewerblichen Miet- und Pachtrecht ist die Kanzlei Sandmeier unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen. Ferner gehören folgende Bereiche zum Tagesgeschäft: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel, Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/ Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.
Wohnungseigentumsrecht und Nachbarschaftsrecht
Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), abgerundet durch die Tätigkeit im Nachbarschaftsrecht.
Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/ Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG NW) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung etc.) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen.
Maklerrecht
Ein besonderes Thema ist auch das Maklerrecht und die Vergütung bzw. das Honorar des Maklers/Immobilienmaklers. Hier ist zwischen Makler- und Makleralleinaufträgen zu unterscheiden. Die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie verlangt die besondere Beachtung des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz (Email, Telefon, Internet etc.) geschlossenen Verträgen. Welche Anforderungen muss ein Exposé erfüllen? Zu welchen Angaben ist der Makler verpflichtet (Energieausweis, ENEV etc.)? Für welche Angaben haftet der Makler oder auch nicht? Wann kommt ein Vertrag zustande, welche Vergütung ist geschuldet und wann wird diese Vergütung zur Zahlung fällig? Wer schuldet überhaupt die Vergütung? Wann ist die sogenannte Identität zwischen Auftraggeber und Käufer/Verkäufer der Immobilie gegeben? Auch die Interessen des Maklers müssen erforderlichenfalls nachhaltig wahrgenommen werden.
Zwangsvollstreckungsrecht
Vielfältig können Themenkreise, Sachverhalte und Problemstellungen des Forderungseinzugs oder der Forderungsabwehr (Inkasso) sein, die der anwaltlichen Interessenwahrnehmung bedürfen. Hier kann eine Aufzählung nicht erschöpfend sein und das persönliche Gespräch hilft erfahrungsgemäß am besten weiter.
Verkehrsrecht
Mängel des Fahrzeugs, Verkehrsunfall, Schadenersatz, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrt, Rotlichtverstoß, Handyverbot, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Führerscheinentzug, MPU, Ordnungswidrigkeiten, Geldstrafen etc. Strafbefehl, Bewährung – auch in diesen Situationen ist anwaltlicher Rat und Begleitung dringend zu empfehlen.
Weitere Rechtsgebiete
Darüber hinaus wird kompetente Beratung und Vertretung in allen anderen Gebieten des Zivilrechts und Ordnungsrechts, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ebenso kompetenten Kooperationspartnern, geboten.
Damit wird die Philosophie der individuellen Betreuung abgerundet, dass der Mandant mit keiner Frage alleine gelassen und dem Mandanten auf jeden Fall weiter geholfen wird.