Andrea Sandmeier - aus Köln, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Andrea Sandmeier

Andrea Sandmeier, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ist regional und überregional auf dem Gebiet des Zivil- und Wirtschaftsrechts tätig und übernimmt die Beratung sowie außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung von privaten und gewerblichen Mandanten, etwa bei Fragen zur Bebauung eines Grundstücks, aus einem Kauf- oder Bauträgervertrag oder aus einem Mietverhältnis oder Mietvertrag.

Der Mandant wird individuell und mit persönlichem Engagement von Frau Sandmeier betreut. Jede Angelegenheit ist “Chefsache”. Auf den persönlichen Kontakt mit dem Mandanten legt die Anwältin besonderen Wert, sodass die Mandatsführung stets transparent und verständlich bleibt.

Jeder Mandatsführung liegt ein vollständig und korrekt ermittelter Sachverhalt zugrunde, sei dieser einfach strukturiert bis zum Erfassen komplexer technischer Abläufe, denn nur so kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen und insbesondere die erforderlichen Entscheidungshilfen gegeben werden. Hinzu kommt das Verständnis für wirtschaftliche und technische Zusammenhänge sowie das Gespür für Menschen und Situationen.

Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden.

Bei alledem ist Frau Rechtsanwältin Sandmeier die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation wichtig. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.

In diesem Zusammenhang wird als Selbstverständlichkeit angesehen, auch über Gebühren und Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gerichtskostengesetz (GKG) restlos aufzuklären und auch in diesem Bereich stets für Transparenz zu sorgen als Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Rechtsanwalt und Mandant.

Als besonderer Rat gilt der Hinweis, nicht erst im Streitfall, sondern streitvermeidend und rechtswahrend schon vorab einen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen, beispielsweise vor einer Vertragsunterzeichnung, oder wenn eine notarielle Beurkundung ansteht bzw. bereits erfolgt ist. Nur der Rechtsanwalt ist sachlich und fachlich in der Lage, gezielt und ausschließlich die Interessen des Mandanten wirksam wahrzunehmen und gegebene rechtliche Möglichkeiten effektiv einzusetzen – unter Ausschluss jeglicher Interessenkollision.

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Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 10
    • Honorarvereinbarung
    • Baugenehmigung
    • Umbauzuschlag
    • HOAI
    • Baukostengrenze
    • Baukostenüberschreitung
    • Gewährleistung
    • Mängel
    • Planungsfehler
    • Abnahme
    • Abnahmeprotokoll
    • Schlussrechnung
    • Abschlagsrechnung
    • Honorarzone
    • Planungsunterlagen
  • Baurecht 20
    • Baugenehmigung
    • Widerspruch
    • Mängel
    • Mängelanzeige
    • Gewährleistung
    • Kündigung
    • Schlussrechnung
    • Abschlagsrechnung
    • Abnahme
    • Abrechnung
    • Sicherheiten
    • Beweissicherung
    • Sachverständigengutachten
    • Werkvertrag
    • Bauvertrag
  • Immobilienrecht 20
    • Bauträgerkaufvertrag
    • Kaufvertrag
    • Notar
    • Notarvertrag
    • Baugenehmigung
    • Übergabeprotokoll
    • Mängel
    • Übergabe
    • Gewährleistung
    • Dienstbarkeit
    • Grundbuch
    • Grundbuchamt
    • Eigentum
    • Eigentumsumschreibung
    • Auflassung
  • Mietrecht 20
    • Mietvertrag
    • Pachtvertrag
    • Übergabeprotokoll
    • Wohnungsübergabeprotokoll
    • Kaution
    • Kautionssparbuch
    • Miete
    • Mietspiegel
    • Mieterhöhung
    • Kündigung
    • Räumung
    • Untermieter
    • Mietrückstand
    • Mahnbescheid
    • Vollstreckungsbescheid
  • Verkehrsrecht 10
    • Unfall
    • Verkehrsunfall
    • Geschwindigkeit
    • Rotlicht
    • Parken
    • Schadensersatz
    • Schmerzensgeld
    • Bußgeld
    • Verkehrsunfallflucht
    • Strafverfahren
    • Führerschein
    • MPU
    • Werkstattverweis
    • Haftpflicht
    • Nutzungsausfall
  • Wohnungseigentumsrecht 20
    • Wohnungseigentum
    • Teileigentum
    • Sondereigentum
    • Gemeinschaftseigentum
    • Teilungserklärung
    • Sondernutzungsrecht
    • Verwalter
    • Gemeinschaftsordnung
    • Eigentümerversammlung
    • Jahresabrechnung
    • Beschluss
    • Einladung
    • Grundbuch
    • Abberufung
    • Wahl

Immobilien- und Baurecht

Vor einem Hausbau wird in der Regel zunächst ein Grundstück benötigt. Daher liegt eine zusätzliche Stärke der Kanzlei Sandmeier im Immobilienrecht. Das Immobilienrecht umfasst Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrecht, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung (Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast) Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) und Veräußerung von Grundstücken als auch die Planung (Bebauungsplan, Vorhaben- und Erschließungsplan) und Bebauung von Grundstücken und die Einwirkungen Dritter auf Grundstücke.

Ihm Rahmen der Bebauung können sich dann weitere vielfältige Fragen und Streitpunkte stellen: Ist ein Bauvertrag oder ein Werkvertrag überhaupt zustande gekommen? Mit welchem Inhalt? Gelten nur die Regelungen des BGB oder wurde auch die VOB/B wirksam einbezogen? Gibt es aussagekräftige Angebote, Auftragsbestätigungen oder Nachträge? Wie rügt man Mängel richtig? Welche Fristen für Erfüllung und Nachbesserung sind zu setzen? Befindet sich das Bauvorhaben in Verzug? Gilt ein verbindlicher Termin zur Fertigstellung? Ist die Abnahme zu erklären oder besser zuv erweigern? Muss man ein Abnahmeprotokoll unterschreiben oder sich dann zumindeste bereits bekannte Mängel vorbehalten? Was muss ich in Bezug auf eine Vertragsstrafe beachten? Wer trägt Mängelbeseitigungskosten oder Kosten einer Ersatzvornahme? Wann muss/ sollte man die Kündigung eines Vertrages aussprechen und welche Voraussetzungen sind für eine Kündigung  aus wichtigem Grund zu beachten, damit keine sogenannte “freie” Kündigung vorliegt? Wie ist der Bautenstand festzustellen? Wie ist abzurechnen? Muss man eine Abschlagsrechnung bezahlen? Ist die Schlussrechnung ordnungsgemäß aufstellt und prüfbar? Liegen erforderliche Aufmaße, Stundenzettel etc. vor? Ist die Vergütung zur Zahlung fällig …. und vieles mehr.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass Frau Rechtsanwältin Sandmeier die Sicht- und Arbeitsweise eines Notars auch aus der Sicht von eigenen Notarvertretungen bestens bekannt ist. Auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt ist deshalb vertraut (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung und so weiter).

Mietrecht und Pachtrecht

Auf dem Gebiet des privaten als auch gewerblichen Miet- und Pachtrecht ist die Kanzlei Sandmeier unter anderem befasst mit der Erhebung und Abwehr von Räumungsklagen. Ferner gehören folgende Bereiche zum Tagesgeschäft: Beratung und Vertretung bei ordentlicher wie außerordentlicher Kündigung, Abmahnung, Untervermietung, Geltendmachung und Abwehr  von Forderungen (Mietzins, Kaution), Anzeige der Mietmängel,  Geltendmachung und Abwehr von Mietminderung, Schadensersatz, Mieterhöhung, Renovierungspflicht (Schönheitsreparaturen) und Kostenerstattung, Räumungsschutz (Räumungsfrist), Überprüfung und Durchsetzung der Betriebskostenabrechnung/ Nebenkosten, Beratung, Gestaltung und Abschluss von Mietaufhebungsvertrag, Mietvertrag und Pachtvertrag.

Wohnungseigentumsrecht und Nachbarschaftsrecht

Weitere Tätigkeitsbereiche sind das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht), abgerundet durch die Tätigkeit im Nachbarschaftsrecht.

Gerade eine Mehrheit von Beteiligten führt oft zu Problemen und Streitigkeiten. Dies erfordert Kenntnis und versierten Umgang mit Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Miteigentumsanteil, Verwaltervertrag, WEG-Verwalter, Gemeinschaftseigentum, Sondereigentum, Sondernutzungsrecht, baulichen Veränderungen, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Abrechnungsspitze, Wohngeld, Umlage, Sonderumlage, Eigentümerversammlung (ETV), Beirat, Einberufung/ Einladung und Abstimmung, Stimmrecht, Stimmrechtsausschluss, Wohnungseigentümerbeschluss, dessen Anfechtung und den sonstigen Besonderheiten des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).

Im Nachbarschaftsrecht (NachbarG NW) geht es vor allem darum, einerseits Interessen zu wahren (Überbau, Überwuchs, Überhang, Grenzabstand, Abstände von Bäumen, Sträuchern, Hecken, Hammerschlags- und Leitungsrecht, Beseitigung, Unterlassung etc.) und andererseits für die Zukunft die Basis für ein weiteres gedeihliches Zusammenleben zu schaffen.

Maklerrecht

Ein besonderes Thema ist auch das Maklerrecht und die Vergütung bzw. das Honorar des Maklers/Immobilienmaklers. Hier ist zwischen Makler- und Makleralleinaufträgen zu unterscheiden. Die Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie verlangt die besondere Beachtung des Widerrufsrechts bei im Fernabsatz (Email, Telefon, Internet etc.) geschlossenen Verträgen. Welche Anforderungen muss ein Exposé erfüllen? Zu welchen Angaben ist der Makler verpflichtet (Energieausweis, ENEV etc.)? Für welche Angaben haftet der Makler oder auch nicht? Wann kommt ein Vertrag zustande, welche Vergütung ist geschuldet und wann wird diese Vergütung zur Zahlung fällig? Wer schuldet überhaupt die Vergütung? Wann ist die sogenannte Identität zwischen Auftraggeber und Käufer/Verkäufer der Immobilie gegeben? Auch die Interessen des Maklers müssen erforderlichenfalls nachhaltig wahrgenommen werden.

Zwangsvollstreckungsrecht

Vielfältig können Themenkreise, Sachverhalte und Problemstellungen des Forderungseinzugs oder der Forderungsabwehr (Inkasso) sein, die der anwaltlichen Interessenwahrnehmung bedürfen. Hier kann eine Aufzählung nicht erschöpfend sein und das persönliche Gespräch hilft erfahrungsgemäß am besten weiter.

Verkehrsrecht

Mängel des Fahrzeugs, Verkehrsunfall, Schadenersatz, Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Geschwindigkeitsüberschreitung, Trunkenheitsfahrt, Rotlichtverstoß, Handyverbot, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Führerscheinentzug, MPU, Ordnungswidrigkeiten, Geldstrafen etc. Strafbefehl, Bewährung – auch in diesen Situationen ist anwaltlicher Rat und Begleitung dringend zu empfehlen.

Weitere Rechtsgebiete

Darüber hinaus wird kompetente Beratung und Vertretung in allen anderen Gebieten des Zivilrechts und Ordnungsrechts, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ebenso kompetenten Kooperationspartnern, geboten.

Damit wird die Philosophie der individuellen Betreuung abgerundet, dass der Mandant mit keiner Frage alleine gelassen und dem Mandanten auf jeden Fall weiter geholfen wird.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Geboren wurde ich am 18. Mai 1965 in Köln. Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Universität zu Köln, um mit Prädikatsexamen abzuschließen. Meinen Referendardienst absolvierte ich im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln. Am 1. November 1993 schloss ich meine Ausbildung mit dem zweite Staatsexamen (Prädikat) ab und erhielt meine Zulassung als Rechtsanwältin beim Amts- und Landesgericht Köln. Am 21. Dezember 1998 folgte die Zulassung beim Oberlandesgericht Köln. Ab 1993 war ich für zehn Jahre als angestellte Mitarbeiterin für eine Kölner Kanzlei mit zivil- und wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung tätig. Neben dem Standort Köln gehörten auch Berlin und Leipzig zu meinen Einsatzorten. Seit dem 1. Dezember 2003 bin ich in meiner eigenen Kanzlei in Köln als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Im Dezember 2006 erwarb ich die Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht. Meine Fachanwaltschaft für Miet- und Wohnungseigentumsrecht folgte im August 2018. Ich bin Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sowie des Kölner Anwaltvereins (KAV). Darüber hinaus gehöre ich der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) sowie der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (ARGE Mietrecht) an.

Mitgliedschaften

Zeitraum Mitgliedschaft Ort / Verein
ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV)

Fachbeiträge von Andrea Sandmeier

Fachbeitrag

Anspruch des Mieters zum Mieterwechsel?

Urteil des BGH vom 27.04.2022 (Az.: VIII ZR 304/21) Der Bundesgerichtshof hat nur auch eine in den Instanzen höchst umstrittene und unterschiedliche Frage entschieden: Ob und wann haben Wohngemeinschaften,WG´s, Mehrheiten von Mietern ggfs. einen Anspruch gegen den Vermieter, nicht nur dem Ausscheiden eines Mieters, sondern auch dem Eintritt eines neuen Mieters an dessen Stelle in […]

Fachbeitrag

Tod des Mieters – was tun? Die Nachlasspflegschaft!

Wenn der Mieter verstirbt (entsprechendes kann gelten, wenn ein Wohnungseigentümer verstirbt) können ganz erhebliche praktische Problem auftauchen, denn mit dem Tod des Mieters/ Wohnungseigentümers wird der Mietvertrag/ die Mitgliedschaft in der WEG nicht beendet. Aber an wen soll sich der Vermieter/ sollen sich die übrigen Wohnungseigentümer bzw. die Verwaltung jetzt wenden? Darf man die Wohnung […]

Fachbeitrag

Bauhandwerkersicherheit gemäß § 650f BGB

Der Bau eines Eigenheimes ist schon mit erheblichem finanziellem als auch persönlichen Aufwand, Arbeit, Stress und Nerven verbunden. Hat man endlich die Baugenehmigung in der Hand, soll der Traum vom eigenen Heim auch möglichst bald umgesetzt werden. Möchte man nun damit nicht einen Generalunternehmer, Fertighaushersteller oder Bauträger beauftragen, da “alles aus einer Hand” zwar zunächst […]

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Rated 5,0 out of 5
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Sehr gut0%
Durchschnittlich0%
Schlecht0%
Furchtbar0%

Hilfe in Mieterfragen

Rated 5,0 out of 5
31. Januar 2023

Auf Grund verschiedener Probleme mit den Vermieter, konnte ich mich immer auf eine kompetente und fachlich qualifizierte Beratung verlassen. Auch die freundliche und beruhigende Art von Frau Sandmeier war sehr hilfreich. Ich werde mich jederzeit wieder von Ihr beraten lassen, wenn es notwendig wird.

Ursula Straub

Engagiert, couragiert und professionell

Rated 5,0 out of 5
17. November 2022

Für uns – die Fa. Munk + Schmitz in Köln – ist Frau Sandmeier seit vielen Jahren Ansprechpartnerin bei der Klärung juristischer Sachverhalte. Ihre fachliche Kompetenz beschränkt sich dabei keineswegs auf die von ihr genannten Fachgebiete. Aufgrund ihrer raschen Auffassungsgabe arbeitet sie sich sehr schnell auch in ungewöhnliche Fragestellungen ein. Dabei verliert sie nie den Blick aufs Ganze – vor allem, wenn es darum geht, praktikable Lösungen zu finden. Wer eine gewissenhafte Beratung sucht, liegt bei Frau Sandmeier goldrichtig.

Rudolf Baldus c/o Munk + Schmitz

Hilfe in Mieterfragen

Rated 5,0 out of 5
3. September 2022

Da ich schon mehrfach den Rat von Frau Sandmeier benötigte und auch jetzt wieder benötige, kann ich die Kanzlei nur wärmstens empfehlen. Die Freundlichkeit, die Kompetenz und die Qualität ist mehr als zufrieden stellend.

Ursula Straub

Andrea Sandmeier

Volkhovener Weg 172
50767 Köln
Deutschland

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