Ratgeber 28.10.2024 Christian Schebitz

Vertragsverhältnisse im Krankenhaus: Ein Leitfaden

Ein Krankenhausaufenthalt bringt zahlreiche Fragestellungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Vertragsverhältnisse im Krankenhaus, die zwischen dem Patienten, dem Krankenhaus und den Ärzten entstehen. Hierbei gilt es, sich über die verschiedenen relevanten Gesetze und Bestimmungen zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden und die eigenen Rechte zu kennen.

Welche Vertragsverhältnisse im Krankenhaus bestehen?

Grundsätzlich entstehen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus zwei separate Verträge, die im Einzelnen unterschiedliche Rechte und Pflichten begründen:

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Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

1. Der Behandlungsvertrag mit dem Krankenhaus

Beim Eintritt ins Krankenhaus schließt der Patient einen Behandlungsvertrag mit dem Krankenhausträger. Dieser Vertrag umfasst alle medizinisch notwendigen Leistungen, wie diagnotische und therapeutische Maßnahmen, die Kost und Logis sowie pflegerische Versorgungen.

  • Diese Leistungen werden für gesetzlich versicherte Patienten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.
  • Privatversicherte müssen die Rechnung üblicherweise selbst bei ihrer Krankenkasse einreichen.

2. Der Dienstvertrag mit den Ärzten

Zusätzlich entsteht ein Dienstvertrag mit den behandelnden Ärzten. Üblicherweise umfasst dieser Vertrag die vom Krankenhaus gestellten medizinischen Leistungen:

  • Wahlleistungen, wie etwa Behandlungen durch den Chefarzt, müssen gesondert und in einem schriftlichen Vertrag vereinbart werden.
  • Diese Wahlleistungen sind nicht immer von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt.

Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse standardmäßig?

Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung werden die grundlegend notwendigen medizinischen Leistungen abgedeckt. Sonderwünsche, wie ein Einzelzimmer oder die Wahl eines bestimmten Arztes, fallen meist nicht unter diesen Schutz und erfordern entweder den Abschluss einer Zusatzversicherung oder die Eigenbeteiligung des Patienten.

Am besten schliesst man als gesetzlich Krankenversicherter eine Krankenzusatzversicherung ab. Dann hat man im Ernstfall die volle Versorgung durch Chefärzte und mehr!

 

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Was ist bei Privatversicherten zu beachten?

Privatversicherte sind in vielen Fällen verpflichtet, die Rechnung für Krankenhausleistungen zuerst selbst zu begleichen und diese dann bei ihrer privaten Krankenversicherung einzureichen. Hier können Zahlungsmodalitäten individuell variieren, wodurch ein vorheriges Gespräch und die genaue Klärung mit der Versicherung nützlich sind.

Welche rechtlichen Pflichten haben Arzt und Krankenhaus?

Bauteile der rechtlichen Verpflichtungen sind die ärztliche Schweigepflicht und die Aufklärungspflicht. Das Krankenhaus sowie die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, den Patienten umfassend über Behandlungen und die damit verbundenen Risiken zu informieren und ohne seine Zustimmung keine vertraulichen Informationen weiterzugeben.

Beispiele aus der Praxis

  1. Ein gesetzlich versicherter Patient möchte von einem bestimmten Spezialisten behandelt werden. Vereinbart er diese Leistung, muss er selbst für die Kosten aufkommen, sofern nicht anderweitig abgedeckt.
  2. Ein Patient in einem Privatkrankenhaus wird darüber informiert, dass gewisse Therapien nicht von seiner Versicherung abgedeckt sind. Hier kann der Abschluss einer Zusatzversicherung helfen.
  3. Ein akuter medizinischer Notfall: Die grundlegenden Behandlungsleistungen werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, Sonderleistungen jedoch nicht.
Mögliche Hindernisse bei Krankenhausaufenthalt
Hindernis Lösungsansatz
Unklarheiten über gedeckte Leistungen Vor dem Aufenthalt Informationen bei der Krankenkasse einholen
Nicht gedeckte Wahlleistungen Abschluss einer passenden Zusatzversicherung überprüfen
Rechnungsstreitigkeiten mit Privatversicherungen Vorherige Klärung der Kostenübernahme

Leistungen, die ein Arzt in Deutschland schuldet

Ärzte in Deutschland sind an bestimmte rechtliche Verpflichtungen gebunden, die das Wohl des Patienten gewährleisten sollen. Dies umfasst einen klar definierten Rahmen an Leistungen, die sie erbringen müssen. Zu wissen, welche Leistungen ein Arzt schuldet, ist wichtig, um die eigenen Rechte als Patient besser zu verstehen.

Was ist der Behandlungsvertrag?

Wenn ein Patient einen Arzt aufsucht, entsteht ein Behandlungsvertrag, in dem sich der Arzt verpflichtet, die notwendigen medizinischen Leistungen zu erbringen, während der Patient für die erbrachte Leistung zahlt, gegebenenfalls über seine Versicherung. Dieser Vertrag ist die Grundlage für alle weiteren ärztlichen Leistungen.

Welche Hauptleistungen schuldet ein Arzt?

1. Behandlungsleistung

Die Hauptverpflichtung des Arztes besteht darin, den Patienten medizinisch korrekt zu behandeln. Dies beinhaltet unter anderem:

  • Diagnosepflicht: Der Arzt muss eine geeignete Diagnose stellen, um die Beschwerden des Patienten richtig zu analysieren.
  • Therapieverordnung: Darauf basierende Behandlungen müssen den anerkannten medizinischen Standards entsprechen.

2. Aufklärungspflicht

Vor jeder medizinischen Maßnahme ist der Arzt verpflichtet, den Patienten umfassend über die geplanten Behandlungen und die potenziellen Risiken zu informieren. Dies schließt ein:

  • Risikokommunikation: Der Patient soll über die zu erwartenden Risiken und die Erfolgswahrscheinlichkeit der Therapie aufgeklärt werden.
  • Alternativbehandlungen: Der Arzt muss mögliche alternative Behandlungen und deren Vor- und Nachteile darlegen.

Welche sonstigen Verpflichtungen gibt es?

Neben den Hauptleistungen umfasst die ärztliche Tätigkeit auch verschiedene weitere Pflichten:

  • Dokumentationspflicht: Der Arzt muss alle relevanten Informationen zur Behandlung des Patienten dokumentieren.
  • Schweigepflicht: Ärztliche Schweigepflicht verpflichtet den Arzt, alle Patientendaten vertraulich zu behandeln, es sei denn, der Patient entbindet ihn ausdrücklich davon.

Beispiele aus der Praxis

  1. Patientenaufklärung bei chirurgischen Eingriffen: Vor einer Operation muss der Arzt über mögliche Komplikationen, die Dauer der Genesung und alternative Behandlungsmöglichkeiten aufklären.
  2. Korrekte Diagnose stellen: Ein Patient mit unspezifischen Symptomen muss umfassend untersucht werden, um eine fundierte Diagnose zu stellen.
  3. Wahrung der Schweigepflicht: Informationen über die medizinische Behandlung eines Patienten dürfen ohne dessen Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Mögliche Hindernisse bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen
Hindernis Lösungsansatz
Unzureichende Aufklärung durch Arzt Nachhaken und um umfassendere Erklärung bitten
Fehldiagnosen Zweitmeinung eines anderen Arztes einholen
Verstoß gegen die Schweigepflicht Rechtliches Vorgehen prüfen lassen

Weitere Informationen zu diesen Fragen können Sie im Medizinrecht finden.

 

Geprüfte Links auf Gesetze über Vertragsverhältnisse im Krankenhaus:

 

 

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