Rechtsnews 20.12.2023 Alex Clodo

Der Arbeitszeitbetrug: Was Sie wissen müssen!

Private Telefonate im Büro oder Überstunden ohne Mehrwert für den Arbeitgeber können einen Arbeitszeitbetrug darstellen. Mal schnell eine WhatsApp versenden, private E-Mails beantworten oder sogar Online-Shoppen kann bei einigen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern vorkommen. Einige Betriebe kontrollieren die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer.

Manipuliert ein Arbeiter das Zeiterfassungsgerät, dem droht die fristlose Kündigung. Einige Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie durch solche Verhaltensweisen einen Betrug nach §263 StGB begehen. Daher gilt: Wer die Stechuhr „betrügt“ riskiert eine Kündigung. Der Beitrag soll Aufschluss darüber geben, wann ein Betrug vorliegt und welche Folgen drohen.

Was versteht man unter dem Arbeitszeitbetrug?

Arbeitszeitbetrug umfasst alle Arten von unehrlichem Verhalten im Zusammenhang mit der Arbeitszeit, das darauf abzielt, den Arbeitgeber zu täuschen oder zu schädigen. Einige Beispiele für Arbeitszeitbetrug sind:

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  1. Falsches Ein- oder Ausstempeln: Arbeitnehmer stempeln zu früh oder zu spät aus, um bezahlte Arbeitszeit zu erschleichen.
  2. Überstundenbetrug: Beschäftigte täuschen Überstunden vor oder beantragen sie gar nicht erst, um eine zusätzliche Vergütung zu erhalten.
  3. Private Nutzung der Arbeitszeit: Beschäftigte nutzen ihre Arbeitszeit, um private Dinge zu erledigen, z. B. Online-Shopping oder private Telefongespräche.
  4. Zeitschwindel: Ein Arbeitnehmer kann seine Arbeitszeit falsch erfassen, um mehr Stunden zu erhalten, als er tatsächlich gearbeitet hat.
  5. Abwesenheit: Beschäftigte melden sich beispielsweise krank oder nehmen Urlaub, obwohl sie eigentlich arbeiten könnten.

Arbeitszeitbetrug kann schwerwiegende Folgen haben: Kündigung, Schadensersatzforderungen oder sogar strafrechtliche Verfolgung.

Was fällt unter Arbeitszeitbetrug? – Das Verlassen des Arbeitsplatzes

Es stellen sich einige Fragen. Welche Verhaltensweisen führen zu einem Arbeitszeitbetrug? Was, wenn ich die Pausenzeit überschreite? Und fallen Raucherpausen auch unter einen Arbeitszeitbetrug? Weiterhin stellt sich die Frage, ob ständige Unpünktlichkeit zum Vorwurf eines Arbeitszeitbetrugs führen kann.

Verlässt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen, ohne vorherige Abmeldung beim Arbeitgeber, kann das eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. So entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 4 Sa 996/06). Der Arbeitnehmer hatte mehrfach seinen Arbeitsplatz aus privaten Gründen verlassen ohne die Stempeluhr zu betätigen. Als der Arbeitnehmer dies bemerkte, kündigte er dem Mitarbeiter fristlos. Das Gericht befand diese Kündigung als berechtigt. In einem derartigen Verhalten sahen die Richter eine grobe Pflichtverletzung und einen schweren Vertrauensbruch.

Dies rechtfertige eine sofortige Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

Weitere Pflichtverletzungen

Arbeitnehmer müssen den Berufsverkehr oder Verspätungen auf dem Weg zur Arbeit immer in Kauf nehmen. Grundsätzlich stellt es keinen Arbeitszeitbetrug dar, sollten sie einmal zu spät kommen. Der Betrugstatbestand setzt nämlich voraus, dass eine andere Person vorsätzlich getäuscht werden soll. Falls Sie zu spät kommen sollten, arbeiten Sie die verlorene Zeit nach, um auf die richtige Stundenzeit zu kommen.

Surfen Sie längere Zeit privat im Internet oder telefonieren privat, führt dies ebenfalls zu einem Arbeitszeitbetrug und kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Das Surfen stellt eine Freizeitaktivität dar, welche auch innerhalb Ihrer Freizeit vorgenommen soll. Während Ihrer Arbeitszeit sollten sie Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen. Umstritten ist die Beurteilung jedoch bei einer Raucherpause. Zunächst muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Sie als Arbeitnehmer nicht ihrer Arbeit nachkommen. Gibt es in Ihrem Betrieb ein elektronisches Zeiterfassungssystem, welches Pausenzeiten automatisch abzieht, dann besteht bereits das Problem ihres Arbeitgebers, dass er jede Pause von Ihnen dokumentieren müsste.

Gibt es weitere aktuelle Urteile zum Thema Arbeitszeitbetrug?

  1. Verstößt ein Arbeitnehmer beharrlich gegen die Pflicht zum Ausstempeln der Raucherpausen und begeht damit einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Thüringen. (Landesarbeitsgericht ThüringenUrteil vom 03.05.2022 – 1 Sa 18/21)
  2. Gibt ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg vorsätzlich falsche Überstunden an, so rechtfertigt dies seine fristlose Kündigung. Nicht gezahlte Erschwerniszuschläge darf der Arbeitnehmer nicht eigenmächtig mit falschen Überstunden verrechnen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. (BundesarbeitsgerichtUrteil vom 13.12.2018 – 2 AZR 370/18)
  3. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass der bewusste Betrug eines Arbeitnehmers bei der An- und Abmeldung am Zeiterfassungsgerät eine fristlose Kündigung rechtfertigt. (Hessisches LandesarbeitsgerichtUrteil vom 17.02.2014 – 16 Sa 1299/13)

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Quellen:

https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-arbeitszeitbetrug-ist-kein-kavaliersdelikt.html

https://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/arbeitsrecht/814896-769162-arbeitszeitbetrugrechtfertigtfristlosek%C3.html

 

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