Was ist eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung?
Eine Eigenbedarfskündigung ist eine vom Vermieter ausgesprochene Kündigung, wenn dieser die angemietete Wohnung für sich selbst, seine Familienangehörigen oder Haushaltsangehörigen benötigt. Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung liegt vor, wenn der Vermieter nur vorgibt, die Wohnung für eigene Zwecke zu benötigen, um den Mieter ungerechtfertigt aus dem Mietverhältnis zu drängen.
Welche Rechte habe ich als Mieter?
Bei Verdacht auf eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung haben Mieter in Deutschland verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren:
Kostenlose Ersteinschätzung zu
Verdacht auf eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung erhalten
Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.
- Widerspruch einlegen: Sie können der Kündigung schriftlich widersprechen und Ihre Zweifel darlegen.
- Gerichtliche Klärung: Wenn keine Einigung erzielt wird, können Sie vor Gericht anfechten, ob der Eigenbedarf wirklich besteht.
- Schadensersatz: Sollte die Eigenbedarfskündigung tatsächlich unrechtmäßig sein, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz für Umzugskosten oder Mieterhöhung bei einer neuen Wohnung.
Macht ein Detektiv Sinn?
Das Hinzuziehen eines Detektivs kann sinnvoll sein, um Beweise für eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung zu sammeln. Ein Detektiv kann verdeckt ermitteln, ob die Wohnung nach Ihrem Auszug tatsächlich genutzt wird, wie im Kündigungsschreiben angegeben.
Tipps:
- Stellen Sie sicher, dass der Detektiv erfahren ist und lizenzierte Dienstleistungen anbietet.
- Lassen Sie sich vorab über die Kosten aufklären.
Wer bezahlt den Detektiv, wenn sich der Verdacht bestätigt?
Wenn der Verdacht auf vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung durch den Detektiv bestätigt wird und ein Gericht die Kündigung als rechtswidrig anerkennt, können Sie beantragen, dass der Vermieter die Kosten für den Detektiv übernimmt. Dies wird als Teil des Schadensersatzanspruchs geltend gemacht.
Welche Schritte sollte ich unternehmen?
- Dokumentation: Sammeln Sie alle Unterlagen, die die Eigenbedarfskündigung betreffen.
- Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Mietrecht zur Bewertung Ihres Falls.
- Detektiv engagieren: Beauftragen Sie dann gegebenenfalls einen Detektiv, um Beweise zu sammeln.
- Gerichtlichen Beistand suchen: Anfechtung der Kündigung vor Gericht, falls nötig.
Beispiele aus der Praxis
- Fall A: Ein Mieter vermutete eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung, weil die Wohnung nach seinem Auszug auf Plattformen zur Vermietung erschien. Er bekam Recht und Schadensersatz.
- Fall B: Eine Mieterin stellte fest, dass die Wohnung nach ihrem Auszug leerstand. Nach einer erfolgreichen Klage erhielt sie eine Entschädigung.
- Fall C: Ein Mieter konnte nachweisen, dass der angebliche Eigenbedarf nicht umgehend nach seinem Auszug genutzt wurde. Der Vermieter musste Kosten erstatten.
Zu klärende Fragen
Frage | Details |
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Wurde der Eigenbedarf tatsächlich genutzt? | Überprüfen Sie, ob die Personen im Kündigungsschreiben die Wohnung bezogen haben. |
Können Beweise für die Nutzung gesammelt werden? | Dokumentieren Sie Beispiele, z.B. durch Nachbarn oder Fotos. |
Welche rechtlichen Schritte sind erforderlich? | Widerspruch einlegen, anwaltliche Beratung und ggf. Klage einreichen. |
Gesetzliche Grundlagen und Links
- § 573 BGB – Ordentliche Kündigung des Vermieters
- § 280 BGB – Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
- § 546 BGB – Rückgabepflicht des Mieters
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