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Rechtsnews 26.10.2023 Alex Clodo

Wann verjähren zivilrechtliche Ansprüche?

Zivilrechtliche Ansprüche sind Forderungen, die eine Person gegen eine andere Person hat, zum Beispiel auf Zahlung von Geld, Herausgabe einer Sache oder Schadensersatz. Die Verjährung ist eine gesetzliche Regelung, die bestimmt, wie lange solche Ansprüche geltend gemacht werden können. Wenn ein Anspruch verjährt ist, kann der Gläubiger ihn nicht mehr gerichtlich durchsetzen. Der Schuldner kann sich dann auf die Einrede der Verjährung berufen.

Was versteht man unter Schuldner und Gläubiger?

Gläubiger und Schuldner sind zwei wichtige Begriffe im Recht, die sich auf die Beziehung zwischen zwei Parteien beziehen, die an einem Vertrag oder einer Schuld beteiligt sind. Ein Gläubiger ist die Person oder Organisation, die eine Forderung gegen einen Schuldner hat, d.h. die etwas von ihm verlangen oder erhalten kann. Ein Schuldner ist die Person oder Organisation, die eine Verpflichtung gegenüber einem Gläubiger hat, d.h. die etwas an ihn leisten oder zurückzahlen muss.

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Der Unterschied zwischen Gläubiger und Schuldner liegt vor allem in der rechtlichen Stellung und den Rechten und Pflichten, die sich aus dem Verhältnis ergeben. Ein Gläubiger hat in der Regel das Recht, vom Schuldner die Erfüllung seiner Forderung zu verlangen, z.B. durch Zahlung, Lieferung oder Dienstleistung. Wenn der Schuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt, kann der Gläubiger verschiedene Maßnahmen ergreifen, um seine Forderung durchzusetzen, z.B. durch Mahnung, Klage oder Zwangsvollstreckung. Ein Schuldner hat in der Regel die Pflicht, dem Gläubiger seine Leistung zu erbringen, z.B. durch Zahlung, Lieferung oder Dienstleistung. Wenn der Schuldner seiner Pflicht nicht nachkommt, kann er verschiedene Konsequenzen erleiden, z.B. durch Verzugszinsen, Schadensersatz oder Insolvenz.

Der Unterschied zwischen Gläubiger und Schuldner ist also ein wesentlicher Aspekt des Rechts, der die Rechte und Pflichten der Parteien regelt, die an einem Vertrag oder einer Schuld beteiligt sind.

Wie lange dauert die Verjährung?

Die Dauer der Verjährung hängt von der Art des Anspruchs ab. Die meisten zivilrechtlichen Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Das gilt zum Beispiel für Ansprüche aus Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen oder unerlaubten Handlungen. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Das heißt, wenn ein Anspruch zum Beispiel am 15. Juni 2020 entstanden ist und der Gläubiger davon am 1. Juli 2020 erfahren hat, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2020 und endet am 31. Dezember 2023.

Es gibt aber auch Ausnahmen von der dreijährigen Regelverjährung. Einige Ansprüche verjähren schon nach sechs Monaten, zum Beispiel Ansprüche auf Gewährleistung bei einem Tierkauf oder auf Mängelbeseitigung bei einem Werkvertrag. Andere Ansprüche verjähren erst nach zehn Jahren, zum Beispiel Ansprüche auf Grundstücksübertragung oder auf Herausgabe von Familienpapieren. Wieder andere Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren, zum Beispiel Ansprüche aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung oder aus einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung.

Wie kann die Verjährung gehemmt werden?

Die Verjährung kann gehemmt werden, das heißt unterbrochen oder gestoppt werden, wenn bestimmte Umstände vorliegen. Die Hemmung bewirkt, dass die bisher abgelaufene Verjährungsfrist nicht mehr berücksichtigt wird und eine neue Frist beginnt. Die Hemmung kann zum Beispiel eintreten, wenn

  • der Gläubiger den Schuldner schriftlich zur Zahlung auffordert,
  • der Schuldner den Anspruch schriftlich anerkennt,
  • der Gläubiger Klage gegen den Schuldner erhebt oder einen Mahnbescheid beantragt,
  • der Gläubiger und der Schuldner in Verhandlungen über den Anspruch stehen,
  • der Schuldner zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird.

Die Hemmung endet in den meisten Fällen sechs Monate nach dem Wegfall des Hemmungsgrundes. Danach läuft die Verjährungsfrist weiter.

Wie kann die Verjährung verlängert werden?

Die Verjährung kann verlängert werden, das heißt verlängert oder hinausgeschoben werden, wenn die Parteien eine entsprechende Vereinbarung treffen. Die Verlängerung bewirkt, dass die Verjährungsfrist erst später beginnt oder länger dauert als gesetzlich vorgesehen. Die Verlängerung kann zum Beispiel eintreten, wenn

  • der Gläubiger und der Schuldner eine Stundungsvereinbarung schließen,
  • der Gläubiger und der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung schließen,
  • der Gläubiger und der Schuldner eine stillschweigende Verlängerung durch ihr Verhalten zeigen.

Die Verlängerung ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Sie muss schriftlich erfolgen oder sich aus einem Schuldschein ergeben. Sie darf nicht gegen Treu und Glauben verstoßen oder die gesetzliche Höchstfrist von 30 Jahren überschreiten.

Fazit

Zivilrechtliche Ansprüche verjähren nach unterschiedlichen Fristen, je nachdem, um welche Art von Anspruch es sich handelt. Die Verjährung kann aber durch Hemmung oder Verlängerung beeinflusst werden. Um seine Ansprüche zu sichern, sollte der Gläubiger daher rechtzeitig tätig werden und gegebenenfalls gerichtliche Schritte einleiten.

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