Weil er sich in zwei Fällen der fahrlässigen Tötung sowie der fahrlässigen Körperverletzung in zweiundzwanzig Fällen schuldig machte, wurde der Fahrer eines Feuerwehreinsatzwagens zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, welche vom Landgericht Hamburg zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Tote und Verletzte bei Verkehrsunfall
Der Verurteilte fuhr am 6. Juli des Jahres 2011 in Hamburg trotz Rotlicht einer Ampel in eine Kreuzung mit unverminderter Geschwindigkeit ein. Dabei hatte er sowohl das Martinshorn als auch das Blaulicht eingeschaltet. In diesem Kreunzungsbereich kollidierte er mit einem Linienbus. Durch den hierbei entstandenen Autounfall kamen zwei Fahrgäste, die sich im Linienbus befanden, ums Leben. Mehrere weitere Fahrgäste des Busses und vier Feuerwehrleute wurden zum Teil schwer verletzt.
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Urteil rechtskräftig
Gegen dieses Urteil legte der Angeklagte Revision ein, welche allerdings vom Bundesgerichtshof verworfen wurde. Somit ist die Verurteilung durch das Landgericht rechtskräftig.
Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22. Juli 2013; AZ: 4 StR 66/13
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