Ein Student hat nach einem epileptischen Anfall die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren und dabei eine Rentnerin tödlich verletzt. Das Amtsgericht München hat den 25-Jährigen nun zu einer Bewährungsstrafe und 400 Sozialstunden verurteilt.
Student setzt sich nach Krampfanfall erneut ans Steuer
Ein 25-jähriger Student aus München leidet seit Jahren an Epilepsie. Als er am Vormittag des 27. Aprils 2015 mit seinem Auto auf der Marsstraße fuhr, erlitt er plötzlich einen Krampfanfall und blieb mit seinem Wagen mitten auf der Fahrbahn stehen. Daraufhin wurde er in ein Münchner Krankenhaus gebracht, aus dem er jedoch kurze Zeit später wieder entlassen wurde. Obwohl die Ärzte ihm aus gesundheitlichen Gründen ausdrücklich verboten hatten weiter zu fahren, setzte sich der 25-Jährige wenige Stunden später wieder in sein Auto. So fuhr er gegen 15:30 Uhr an der Münchner Staatsoper vorbei und erlitt erneut einen epileptischen Anfall. Sein Wagen prallte zunächst gegen ein anderes Fahrzeug und raste dann unkontrolliert auf den Gehweg. Dabei wurde eine Rentnerin überfahren, die wenig später an den Folgen des Unfalls verstarb. Ein weiterer Fußgänger erlitt so schwere Verletzungen, dass er dauerhaft geschädigt sein und Pflege benötigen wird.
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Richter sprechen von besonders verantwortungslosem Handeln
Obwohl der Verteidiger bei der Gerichtsverhandlung betonte, wie selten es vorkomme, dass zwei epileptische Anfälle direkt hintereinander auftreten, sprachen die Richter von einem „besonders verantwortungslosen“ Handeln. Der 25-Jährige hätte sich so kurz nach dem ersten Krampfanfall nicht wieder ins Auto setzen dürfen, vor allem da ihm die Ärzte davon ausdrücklich abgeraten hatten. Das Münchner Amtsgericht verurteilte den Studenten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die auf eine Bewährungsstrafe von dreieinhalb Jahren ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der 25-Jährige 400 Sozialstunden ableisten und verliert für mindestens drei Jahre seinen Führerschein.
Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/unfall-vor-oper-epileptischer-anfall-am-steuer-mann-zu-bewaehrungsstrafe-verurteilt-1.2890648
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