Alternativ zu einem Gerichtsverfahren gibt es in Deutschland außerdem unterschiedliche Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung, mit denen die streitenden Parteien ihren Konflikt beenden können. Zu diesen Verfahren zählt unter anderem auch das Schiedsverfahren.
Das Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren zählt, ähnlich wie die Schlichtung und die Mediation, ebenfalls zu der Kategorie der Schlichtungsmöglichkeiten. Der Konflikt wird dabei durch nichtstaatliche Schiedsgerichte bearbeitet. Im Unterschied zur Schlichtung und zur Mediation als Sonderform der Schlichtung finden die Parteien nicht mit Hilfe eines Dritten (Mediator, Vermittler) selbst eine Entscheidung. Beim Schiedsverfahren entscheidet ein Dritter (Schiedsrichter) verbindlich für die beiden Parteien. Diese Art der Streitbewältigung gibt es bereits seit dem 17. Jahrhundert.
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Eigenschaften des Verfahrens
Ein wesentliches Abgrenzungsmerkmal zu gerichtlichen Prozessen ist die Vertraulichkeit des Schiedsverfahrens. Die Verhandlungen finden nicht öffentlich statt und es besteht die Möglichkeit, die Inhalte geheim zu halten. Schiedsrichter können von den Parteien selbst gewählt werden. Gibt es hier keine Einigung, werden drei Personen berufen. Beim Schiedsverfahren haben die beiden Parteien mitunter also ein deutlich größeres Maß an Freiheit und Flexibilität gegenüber einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Neben der Selbstwahl des Schiedsrichters können die Streitenden außerdem auch den Schiedsort und/oder die Verhandlungssprache selbst bestimmen. Auch können die Parteien selbst festlegen, wie das Verfahren strukturiert sein und zeitlich ablaufen soll – zumindest insofern sie sich in diesen Punkten einigen können. Der Schiedsspruch wird schriftlich festgehalten und beinhaltet in der Regel auch eine Begründung. Laut § 1055 der Zivilprozessordung handelt es sich dabei um ein rechtskräftiges gerichtliches Urteil, das vollstreckt werden kann. Als Ergebnis ist auch ein Vergleich möglich.
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Ablauf des Schiedsverfahrens
In seinem Ablauf ähnelt das Schiedsverfahren einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Die streitenden Parteien fertigen Schriftsätze mit ihren Ansichten, Bedingungen und Forderungen an und es findet in der Regel innerhalb des Verfahrens mindestens eine mündliche Verhandlung statt. Auch die Beweisaufnahme ist grundsätzlich möglich. Am Ende des Schiedsverfahrens steht ein Schiedsspruch, der für beide Parteien mit einem Gerichtsurteil gleichzusetzen ist.
Das Schiedsgericht
Bei einem Schiedsgericht handelt es sich um ein privates Gremium, da von den streitenden Parteien damit beauftragt wird, im Rahmen des Schiedsverfahrens einen Schiedsspruch zu fällen. Die Streitenden müssen sich also im Vorhinein darin einig sein, dass anstelle eines ordentlichen Gerichtes ein Schiedsgericht aktiv werden soll.
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Anwendungsmöglichkeiten
Vor allem bei Streitigkeiten unter zwei Parteien unterschiedlicher Nationalität kann das Schiedsverfahren für beide Seiten Vorteile bieten, da eine gewisse Flexibilität bezüglich des Verhandlungsortes und der Verhandlungssprache besteht. So können beispielsweise geschäftlichen Streitigkeiten mit internationalen Beteiligten oft kostengünstig beigelegt werden.
Das Schiedsverfahren als Mittelweg zwischen Schlichtung und Gerichtsverfahren
Im Gegensatz zur Schlichtung entwickeln Schiedsgerichte und Schiedsrichter keine Lösungsvorschläge, sondern entscheiden Streitigkeiten. Sie treffen diese Entscheidungen als private Institutionen allerdings außergerichtlich und vertraulich. Die Modalitäten sind hier insgesamt etwas formeller als bei der Mediation oder der Schlichtung. Beispielsweise dient ein Einleitungsschriftsatz als verbindlicher Startpunkt und beinhaltet grundlegende Informationen zum Fall. Die Entscheidungen des Schiedsgerichtes sind vollstreckbar und gelten 30 Jahre lang. Es wird rechtlich also nicht zwischen einem ordentlichen Gerichtsurteil und einem Schiedsspruch unterschieden. Eine Gemeinsamkeit der Verfahren ist allerdings die Vertraulichkeit, die mögliche Einsparung von Kosten und die wesentlich schnellere Abwicklung im Vergleich zu einem Gerichtsverfahren. Gegenüber einem Gerichtsverfahren hat das Schiedsverfahren den Vorteil, dass die Schiedsgerichtbarkeit schneller und preisgünstiger ist und beide Parteien mit deutlich mehr Freiheiten ausgestattet sind.
Vorteile
Ähnlich wie bei der Schlichtung und der Mediation zeigt sich auch beim Schiedsverfahren der um einiges schnellere Ablauf des Verfahrens als Vorteil gegenüber Prozessen an staatlichen Gerichten: Beide Parteien können mitunter viel Geld und Zeit einsparen. Die Selbstwahl des Schiedsrichters und des Verfahrens ist ein weiterer bedeutender Vorteil gegenüber einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Als Schiedsrichter können die Konfliktparteien eine Person wählen, die zum entsprechenden Thema eine hohe fachliche Kompetenz mitbringt. Gegenüber der Schlichtung und der Mediation hat das Schiedsverfahren den Vorteil, dass Schiedssprüche in Deutschland und im Ausland vollstreckt werden.
Neben dem Schiedsverfahren gibt es weitere Alternativen zur Gerichtsverhandlung. Erfahren Sie in unserer News “Güteverfahren & Schlichtung: Alternativen zur Gerichtsverhandlung” mehr zu diesem Thema.
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