Rechtsnews 04.07.2007 Christian Schebitz

Schäubles Sicherheitsgesetze: Was verteidigen wir eigentlich noch?

Terroristen oder Überwachungsstaat?

Ein kommentierter Bericht aus der Blogsphäre Seit einigen Wochen verfolge ich die Diskussionen und Entwicklungen in den Jurablogs zum Thema Sicherheitsgesetze. Anfänglich schien es mir, wie eine Aneinanderreihung von Meldungen, welche neuen Methoden man sich in Schäubles Ministerbüro diesmal ausgedacht hat. Trotz des fahlen Beigeschmacks von Vorratsdatenspeicherung und von Online-Durchsuchung, versuchte ich möglichst objektiv zu sein. Welche Methoden sind zeitgemäß? Was können – vielmehr was müssen wir tun, um unsere Gesellschaft vor dem Terror zu schützen? Nun scheint es mir jedoch nicht mehr ganz so eindeutig, vor welchem Terror es sich zu schützen gilt. Der Titel des ersten Beitrags, den ich heute in der Blogsphäre lese findet sich im lawblog und lautet: “Von der Prävention zur Willkür”. Der Beitrag stützt sich auf einen Artikel der Netzeitung. Darin fordert Schäuble den “Kombattantenstatus” für Terrorverdächtige. “Meine Überzeugung ist, dass nationale Rechtsordnungen wie internationales Recht zu dieser neuen Form der Bedrohung im Grunde nicht mehr richtig passen”, wird der Innenminister dort zitiert. Zu Deutsch: Quantanamo-Verfahrensweisen in Deutschland. Der Beigeschmack wandelt von fahl zu sehr bitter. Die Schlagworte des Kampfes gegen den Terror mehren sich: Vorratsdatenspeicherung, Online-Durchsuchungen, Grundrechtsverlust bei Terrorverdacht und Bundeswehr im Inneren. Vielleicht ist es ein besonderes Bewusstsein für rechtsstaatliche Prinzipien, die gerade bei Juristen die Alarmglocken schrillen lassen. Entsprechend fallen die Reaktionen aus: RA Udo Vetter (lawblog) – “Wenn Menschen keine Rechte mehr haben, weggesperrt und spezialbehandelt werden, bloß weil sie von Sicherheitsbeamten als ‘verdächtig’ eingestuft werden, sind wir tief gesunken. In so ein Elend könnte dieses Land nicht mal eine ganze Armada von Terroristen bomben.” RA J. Melchior (Schnüffelblog) –“Das bisherige Strafrecht ist ‘wenig effektiv’ gegen Selbstmordattentäter? Kein Problem! Prophylaktische Schutzhaft für alle, die schon einmal bei Google Suchworte wie ‘Koran, Allah, Anschlag, Terror’ o.ä. eingegeben haben und schon sind wir das Problem los![…] Furchtsam bin ich eigentlich nicht, aber so langsam wird mir angst und bange – oder einfach nur schlecht?” Ähnliche Zitate ließen sich auch aus nicht-juristischen Blogs bringen. Ebenfalls findet man immer wieder die Frage, warum in den großen Medien so wenig Kritik zu finden ist (wie z.B. bei …jurabilis!) In juristischen Blogs findet das Thema in erschreckender Regelmäßigkeit Beachtung und die Anzahl der Seiten und Blogs, die sich ausschließlich damit befassen steigt. Panikmache oder berechtigte Warnung? Gerade in den Blogs finden sich nahezu alle rhetorischen Stilmittel, mit denen man versucht den Warnungen Nachdruck zu verleihen. Sehr beliebt sind Spitznamen für Herrn Schäuble. “Oberschnüffelminister” oder Wolfgang-ich-bin-anständig-Schäuble sind nur zwei Spielarten. Dennoch scheinen die Entwicklungen den Punkt überschritten zu haben, da man sagen könnte, dass es sich hier um Panikmache handle. Es vergeht kaum eine Woche, in der nicht Grundsätze in frage gestellt werden, die einst als unumstößlich galten. Welche Konsequenzen sind daraus zu schließen? Die Autoren der Blogs scheinen sich einig zu sein: Der Rechtsstaat und seine Grundsätze müssen erhalten bleiben. Bis dahin bleibt nur wachsam und kritisch zubleiben.* ■ Rene Haller *Ich habe keine Blog-Posts gefunden, die eine gegenteilige Position bezogen haben. Ich bitte jeden, der interessante Meinungen (gleichgültig ob pro oder contra) kennt, diese hier in einem Kommentar zu hinterlassen.

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