Die massive Zunahme des Onlinehandels in den letzten Jahren
hat eine steigende Zahl an Rechtsstreitigkeiten mit sich gebracht. Aus diesem
Grund ist nun auf EU-Ebene ein Maßnahmenpaket verabschiedet worden, dass es in
Zukunft leichter machen soll, Streitigkeiten zwischen Online-Händlern und ihren
Kunden außergerichtlich beizulegen.
Seit dem 9. Januar 2016 gilt die EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung
verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung). Die
ODR-Verordnung verpflichtet alle Unternehmen, die online Dienstleistungs- oder Kaufverträge
abschließen, auf ihrer Website einen Link zu einem EU-Portal das der Online-Streitschlichtung
dient, bereitzuhalten (http://ec.europa.eu/consumers/odr/).
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Neuerungen im Online-Verbraucherrecht
Ab dem 1. April 2016 werden Online-Händler, die sich
verpflichtet haben, die außergerichtliche Streitbeilegung zu nutzen, ihre
Kunden umfassender als bisher über die neue Möglichkeit der außergerichtlichen
Streitbeilegung hinweisen müssen. Die Information der Kunden muss
beispielsweise auf der Website des Unternehmens, in den allgemeinen
Geschäftsbedingungen oder in dem fraglichen Kaufvertrag selbst erfolgen.
Zum 1. April 2016, teilweise erst zum 1. April 2017 wird
außerdem das Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG) in Kraft treten. Das VSBG stellt die bereits genannten
Verpflichtungen der Online-Händler auf eine Bundesgesetzliche Grundlage und
bestimmt außerdem, dass die Informationspflichten nicht für Online-Unternehmen
gelten, die im Vorjahr zehn oder weniger Mitarbeiter beschäftigt haben. Online-Händlern
ist es im Kontext der neuen Vorschriften anzuraten, dass sie die nötigen Voraussetzungen
schaffen um den Anforderungen an die Informationspflichten nachkommen zu
können.
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