Mieter müssen sich nicht alles gefallen lassen – wenn es sich jedoch um eine dringende Modernisierungsmaßnahme handelt, die für das gesamt Gebäude notwendig ist, dann sieht das etwas anders aus. So entschied zumindest das Landgericht Berlin, als es darum ging, ob Mieter das Ziehen neuer Leitungen durch ihre Wohnungen dulden müssen. Dies hat das Gericht bejaht, besonders dann, wenn es sich um eine Moderinisierungsmaßnahme wie beispielsweise den Einbau einer Heizung handelt. Hierbei ist nämlich nicht die Wohnung des jeweiligen Mieters von Bedeutung, sondern das gesamte Gebäude.
Mieter wehrt sich gegen Modernisierung
Konkret ging es um die Mietwohnung im dritten Stock, die an die Zentralheizung des Hauses angeschlossen werden sollte. Zu diesem Zweck war es notwendig, auch durch die sich darunter befindliche Wohnung zu ziehen. Dies wollte allerdings der Mieter einer der Mietwohnungen im zweiten Stock nicht hinnehmen. Zudem bangte er, dass ebenfalls seine eigene Wohnung Anschluss an diese Zentralheizung erlangen sollte. Als weiteren Kritikpunkt führte der Mieter an, dass man ihm nicht mitgeteilt hätte, wann der Durchbruch wieder zugemacht werden sollte.
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Mieter muss Legen neuer Leitungen akzeptieren erhalten
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Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen hinnehmen
Die Klage blieb jedoch erfolglos. Das Gericht hat entschieden, dass die Kläger das Modernisierungsvorhaben akzeptieren müssten, vor allem da die konkreten Baumaßnahmen vorschriftsgemäß angekündigt worden sind und die Durchbrüche natürlich nach Ende der Maßnahmen wieder verschlossen werden.
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