Rechtsnews 03.05.2016 Theresa Smit

Lasertag-Verbot für Kinder

Lasertag ist sehr beliebt – besonders bei Kindern zwischen 10 und 14 Jahren. Nun hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass dasSpiel jugendgefährdend ist.

Was ist Lasertag?

Lasertag ist ein Spiel, bei dem es darum geht, möglichst viele Punkte zu erzielen. Im klassischen Spielmodus spielen zwei gleichstarke Teams gegeneinander, die versuchen, den Gegner mithilfe von Laserwaffen zu markieren und somit unschädlich zu machen. Jeder Spieler trägt eine Weste, deren Sensoren einen Treffer anzeigen. Nach etwa 15 Minuten gewinnt das Team oder der Spieler mit den meisten Treffern. Zusätzlich zum klassischen Spielmodus gibt es zahlreiche weitere Szenarien, die in Indoor- und Outdoor-Spielplätzen erlebt werden können. Dabei sollen neben der Teamfähigkeit auch die Ausdauer und das Reaktionsvermögen trainiert werden. Kritische Stimmen gehen hingegen davon aus, dass das Spiel aggressionssteigernd wirkt.

Gefährdet Lasertag das geistige und seelische Wohl?

Die Stadt Würzburg wollte bei einer Lasertag-Halle die übliche Altersbegrenzung ab 12 Jahren auf 16 Jahre erhöhen. Zusätzlich sollten die Spieler zwischen 16 und 17 Jahren eine persönliche Einweisung erhalten. Der Betreiber reichte bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Vorgabe ein. Das Gericht gab der Stadt recht: Durch das Spiel würde dasgeistige und seelische Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet. Somit müsse Jugendlichen unter 16 Jahren nach § 7 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) der Zutritt zu der Halle verwehrt werden. Bei der Entscheidung stützten sich die Richter unter anderem auf das Gutachten eines Diplompsychologen. Dieser führte an, dass Lasertag zu einer Steigerung der Aggression und des Angstpotenzials führen könne. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, es bleibt also abzuwarten, ob die Besitzer der Spielstätten und die Lasertag-Spieler nicht noch dagegen vorgehen.

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Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-wuerzburg-lasertag-kinder-jugendschutz-ab-16-stadt-verbot-bestaetigt/

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