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Rechtsnews 03.08.2016 Raphaela Nicola

Kind von indischer Leihmutter und deutschem Vater hat Anrecht auf deutschen Pass

Die Behörden verweigerten lange Zeit einem sechsjährigen Jungen mit deutschem Vater die deutsche Staatsbürgerschaft. Der Grund dafür war, dass dieser von einer indischen Leihmutter geboren wurde. Ein Gericht kippte nun das Urteil. 

Welcher Fall liegt hier vor?

Einem Kind aus einer internationalen Regenbogenfamilie bleibt der deutsche Pass nicht länger verwehrt. Das hat am 14. Juli 2016 das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden. Hiermit kippte es ein Urteil aus der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln. Der Kläger, ein sechsjähriger Junge, wurde 2010 von einer indischen Leihmutter geboren. Mit seinem eingetragenen Lebenspartner und mittlerweile fünf weiteren Kindern lebt sein biologischer Vater in Israel. Dieser fordert aufgrund seiner deutschen Staatsbürgerschaft für seinen Sohn ebenfalls einen deutschen Pass  (Aktenzeichen: 19 A 2/14, VG Köln 10 K 2043/12). 

Warum lehnten die Behörden zuerst ab?

Anfänglich hatten die deutschen Behörden das mit Verweis auf die Rechtslage abgelehnt. Das Austragen von Kindern durch Leihmütter ist in Deutschland verboten. Nach deutschem Recht gilt zudem der Ehemann einer Mutter immer automatisch als Vater. Ebenfalls wenn dies biologisch nicht der Fall ist. Rechtlicher Vater wäre demnach der Ehemann der Leihmutter in Indien. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Sicht in der ersten Instanz bestätigt. Ein Familiengericht in Israel hatte im vergangen Jahr den Vater des Klägers als Erzeuger anerkannt. Dies war für das OVG entscheidend. Der Vater hatte des Weiteren den Richtern alle Verträge mit der indischen Leihmutter vorgelegt. Er konnte das Gericht davon überzeugen, dass die Lage der Menschen in Indien nicht ausgenutzt wurde. Außerdem wurde bei dem Geschäft kein Druck ausgeübt. Nachzuweisen ist auch, dass das Kind in einem für ihn positiven Familien-Umfeld lebt. Was ebenfalls bei der Entscheidung der Richter in Münster berücksichtigt wurde. 
Quellen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/kind-von-indischer-leihmutter-hat-recht-auf-deutschen-pass-a-1103088.html
http://www1.wdr.de/nachrichten/leihmutter-deutscher-pass-urteil-100.html

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