Rechtsnews 08.10.2016 Raphaela Nicola

Keine Weitergabe von WhatsApp Daten an Facebook

Wie Ende August bereits von uns berichtet, soll WhatsApp die Nutzerdaten seiner Kunden an Facebook weitergeben. Ein Beauftragter für Datenschutz aus Hamburg verbietet Facebook nun die Daten deutscher Nutzer des Nachrichtendienstes WhatsApp einzufordern.

Verwaltungsanordnung erlassen

In jedem Bundesland existiert ein Beauftragter für Datenschutz. Bislang hat jedoch kaum einer für so viel Aufsehen gesorgt wie Johannes Caspar. Er ist für die Datensicherheit in Hamburg zuständig und somit auch am deutschen Firmensitz von Facebook tätig. Von hier aus betreibt der Konzern das deutschsprachige Werbegeschäft. Caspar hat nun, wie es in einer Pressemitteilung hieß, eine Verwaltungsanordnung erlassen. Diese untersagt es Facebook, die Daten von deutschen Nutzern des Messaging-Dienstes WhatsApp zu erheben. Bereits übermittelte Daten seien zudem wieder zu löschen. Die Anordnung ist demnach sofort vollziehbar. Außerdem können bei Verstößen Bußgelder verhängt werden. Vor zwei Jahren hatte Facebook WhatsApp für 19 Milliarden Dollar gekauft. Die Macher des Messengers erklärten im August, künftig Telefonnummern und andere Daten an Facebook weiterzugeben. Begründet wurde dies damit, dass dies dem Netzwerk beispielsweise präzisere Freundesvorschläge für seine Nutzer ermöglichen soll.

Findet das deutsche Recht hier Anwendung?

Facebook habe sich damit nicht an die Zusicherung gehalten, dass Daten von Nutzern nicht zwischen den beiden Unternehmen ausgetauscht würden. Es sei „nicht nur eine Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit, sondern stellt auch einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht dar“, dass dies nun doch geschehe. Nach deutschem Recht existiere für die Weitergabe von Daten weder eine Rechtsgrundlage noch sei von den Nutzern eine wirksame Einwilligung eingeholt worden. Hamburgs oberster Datenschützer beruft sich dabei unter anderem auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Die Richter in Luxemburg stellten hierin klar, dass nationales Datenschutzrecht auf Geschäftspraktiken internationaler Konzerne Anwendung findet, wenn diese eine Niederlassung im betreffenden Staat unterhalten (Urt. v. 28.07.2016, Az. C-191/15). Facebook entgegnete dem jedoch damit, dass man sich an das EU-Datenschutzrecht halte. Der Konzern, der sein europäisches Geschäft zum Großteil von Irland aus betreibt, erachtet Deutsches Recht hingegen für nicht anwendbar. Bereits in der Vergangenheit ist Johannes Caspar gegen die Praktiken großer Internetkonzerne vorgegangen.
Quelle:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/facebook-whatsapp-nutzer-daten-datenschutz-hamburg-johannes-caspar/

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