Rechtsnews 18.04.2025 Alex Clodo

Welche 5 Punkte Sie an Karfreitag beachten sollten

Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag. Doch was bedeutet das eigentlich im juristischen Sinne? Welche Aktivitäten sind erlaubt – und welche können zu Bußgeldern oder gar Strafanzeigen führen?

Als Ihr digitaler Rechtsanwalt liefere ich Ihnen im Folgenden eine umfassende, tiefgehende und zugleich für Laien verständliche Analyse der rechtlichen Aspekte rund um diesen besonderen Tag. Ich beantworte zentrale Fragen, zeige konkrete Handlungsmöglichkeiten auf und weise Sie auf potenzielle rechtliche Risiken hin. Ergänzt wird der Beitrag durch reale Beispiele, eine Übersicht möglicher Hürden sowie rechtlich geprüfte Links und eine Liste relevanter Rechtsgebiete.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Welche 5 Punkte Sie an Karfreitag beachten sollten erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

 

Was ist ein „stiller Feiertag“ und warum ist Karfreitag besonders?

Der Begriff stiller Feiertag bezeichnet gesetzlich besonders geschützte Feiertage, an denen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen eingeschränkt oder ganz verboten sind. In Deutschland zählen dazu unter anderem der Karfreitag, der Volkstrauertag und der Toten- bzw. Allerseelentag.

Am Karfreitag wird im christlichen Glauben der Kreuzigung Jesu Christi gedacht. Der Gesetzgeber hat diesem religiösen Hintergrund durch besondere Schutzregelungen Rechnung getragen. Diese sind im Feiertagsgesetz der einzelnen Bundesländer geregelt.

Welche gesetzlichen Grundlagen gelten an Karfreitag?

Die rechtliche Grundlage für Einschränkungen an Karfreitag findet sich im jeweiligen Feiertagsgesetz der Länder (z. B. FTG NRW, FTG BY etc.). Diese bestimmen, was erlaubt oder untersagt ist. Die wichtigsten bundesweiten Einschränkungen:

  • Tanzverbot: In fast allen Bundesländern besteht an Karfreitag ein striktes Verbot für öffentliche Tanzveranstaltungen.
  • Musikverbot: Öffentliche Aufführungen mit „lauter Musik“ sind untersagt, auch Diskotheken dürfen meist nicht öffnen.
  • Kino- und Theateraufführungen sind nur erlaubt, wenn sie dem „ernsten Charakter“ des Tages entsprechen.
  • Sportveranstaltungen dürfen nicht mit Showeffekten oder Musikeinlagen kombiniert werden.
  • Gewerbliche Tätigkeiten wie Märkte oder Messen sind teilweise eingeschränkt.

Die genauen Bestimmungen können je nach Bundesland leicht abweichen. Eine Übersicht über die Landesgesetze finden Sie hier:

Was droht bei Verstößen gegen das Feiertagsgesetz?

Wer gegen das Feiertagsgesetz verstößt, riskiert ein Bußgeld. Dieses kann je nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen. In Bayern beispielsweise kann ein Verstoß mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Auch Ordnungswidrigkeitenverfahren und in extremen Fällen Strafanzeigen sind möglich.

Typische Verstöße sind:

  • Durchführung von „Partys“ oder öffentlichen Festen
  • Laute Musik aus Gaststätten oder privaten Räumen mit Publikumsverkehr
  • Werbung für Veranstaltungen am Karfreitag

Darf ich zu Hause laut Musik hören oder feiern?

Privates Verhalten ist in den meisten Fällen nicht direkt vom Feiertagsgesetz betroffen. Allerdings kann Lärmbelästigung über das Ordnungsamt zur Anzeige gebracht werden – insbesondere, wenn Nachbarn sich gestört fühlen. Hier greift dann das Landesimmissionsschutzgesetz.

Empfehlung: Verzichten Sie auf laute Feiern, wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus leben oder leicht lärmsensible Nachbarn haben. Bei Unsicherheit: Vorsorglich beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen.

Gibt es Ausnahmen vom Tanzverbot?

Ja. Einige Bundesländer wie Berlin oder Bremen haben in den letzten Jahren das Tanzverbot gelockert oder zeitlich eingeschränkt. Es gibt aber keine bundesweit einheitliche Regelung.

Wichtig: Die Ausnahme muss explizit erlaubt sein. Eigenmächtige Auslegung kann zu Bußgeldern führen.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Gastwirt mit Livemusik

Ein Gastronom in München veranstaltete trotz Verbots ein Livekonzert. Ergebnis: Kontrolle durch das Ordnungsamt, Musik musste abgebrochen werden, Bußgeld i.H.v. 2.500 Euro.

Beispiel 2: Fitnessstudio mit Zumba-Kurs

In NRW wurde ein Zumba-Kurs mit Musikbeschallung am Karfreitag angeboten. Nach Anwohnerbeschwerde: Verwarnung, Androhung von Bußgeld.

Beispiel 3: Demonstration mit Musik

Eine angemeldete politische Kundgebung in Berlin wurde eingeschränkt, weil Musik abgespielt wurde. Verwaltungsgericht bestätigte Einschränkung mit Hinweis auf „ernsten Charakter“ des Tages.

Welche konkreten Handlungsanweisungen sollte ich befolgen?

  1. Prüfen Sie das Feiertagsgesetz Ihres Bundeslandes.
  2. Vermeiden Sie laute Aktivitäten und fragen Sie ggf. beim Ordnungsamt nach.
  3. Werbetexte und Social-Media-Posts am Karfreitag sollten keine Events oder ausgelassene Stimmung transportieren.
  4. Wenn Sie Veranstalter sind: Holen Sie rechtzeitig eine Sondergenehmigung ein.
  5. Bei Unsicherheit: Rechtsanwalt für Ordnungswidrigkeitenrecht konsultieren.

Advocatus Diaboli: Was könnte schiefgehen?

Hier eine Übersicht möglicher Risiken und Hürden:

Mögliches Hindernis Rechtliche Bewertung Lösungsansatz
Private Feier gerät außer Kontrolle Störung der öffentlichen Ruhe nach Immissionsschutzgesetz Musikpegel im Rahmen halten, ggf. schriftliche Hinweise an Nachbarn
Versehentlich Werbung für Event gepostet Verstoß gegen Werbeverbote nach FTG Post löschen, Stellungnahme vorbereiten, Bußgeld riskieren
Veranstaltung ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt Ordnungswidrigkeit mit hohem Bußgeld Sofortiger Abbruch, Selbstanzeige beim Amt als mildernder Faktor

Weiterführende geprüfte Gesetzes-Links

 

Sollte Ihnen dieser Beitrag geholfen haben, so können Sie uns etwas zurückgeben in dem Sie uns bei Google bewerten.

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€