Rechtsnews 18.07.2026 Christian R.

Jamel rockt den Förster: Vergleich sichert Festival

Das Anti-Nazi-Festival „Jamel rockt den Förster“ ist durch einen gerichtlichen Vergleich zwischen dem Veranstalterverein und der Gemeinde Gägelow langfristig gesichert worden. Nachdem das bekannte Kulturfestival im mecklenburgischen Jamel zuletzt durch juristische Auseinandersetzungen massiv unter Druck geraten war, einigten sich die Parteien vor dem Verwaltungsgericht Schwerin auf eine Lösung, die nicht nur die diesjährige Veranstaltung, sondern auch künftige Austragungen ermöglicht. Für zivilgesellschaftliche Gruppen, demokratisch engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie für das Recht auf Versammlungsfreiheit ist diese Einigung von erheblicher Bedeutung.

Kontext und Bedeutung für Betroffene

Seit 2007 findet auf dem Grundstück des Künstlerehepaars Birgit und Horst Lohmeyer in Jamel eines der bekanntesten Anti-Rechtsextremismus-Festivals in Deutschland statt. Das Dorf gehört zur Gemeinde Gägelow im Landkreis Nordwestmecklenburg und gilt seit den 1990er-Jahren als Hochburg der rechtsextremen Szene. Neonazis hatten das Dorf gezielt als „nationalsozialistisches Musterdorf“ besiedelt. Unter diesen Umständen ist das Festival, das regelmäßig von der Ministerpräsidentin Mecklenburg-Vorpommerns als Schirmherrin eröffnet wird und rund 3.000 Besuchende anzieht, nicht nur eine kulturelle Veranstaltung, sondern ein starkes Zeichen gelebter Demokratie.

Das Festival „Jamel rockt den Förster“ hat im Laufe der Jahre namhafte Unterstützerinnen und Unterstützer gewonnen. Künstlerinnen und Künstler wie die Toten Hosen, Herbert Grönemeyer, die Ärzte, Danger Dan, Element of Crime und Kraftklub traten dort auf. Das musikalische Line-up wird bewusst bis kurz vor dem Auftritt geheim gehalten, um den inhaltlichen Charakter des Festivals in den Vordergrund zu stellen. Workshops und Informationsstände zivilgesellschaftlicher Organisationen prägen das Programm.

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Rechtlicher Hintergrund

Die wichtigsten Vorschriften

Das Festival „Jamel rockt den Förster“ gilt rechtlich als öffentliche Versammlung und unterfällt damit dem Schutz des Grundgesetzes. Artikel 8 GG garantiert allen Deutschen das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ist staatlicher Einschränkung nur in engen Grenzen zugänglich. Einschränkungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage und müssen verhältnismäßig sein.

Für die praktische Durchführung des Festivals sind öffentliche Flächen im Eigentum der Gemeinde unerlässlich. Sie werden als Parkplätze für Rettungsdienste und Fahrzeuge der auftretenden Bands sowie als Standort für sanitäre Anlagen benötigt. Ohne Zugang zu diesen Flächen ist eine sichere Veranstaltung faktisch nicht möglich. Die vertragliche Nutzung gemeindlicher Flächen richtet sich nach dem allgemeinen Zivilrecht sowie nach kommunalrechtlichen Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinden sind dabei an das Willkürverbot und den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Sie dürfen öffentliche Flächen nicht aus sachfremden Motiven verweigern oder unverhältnismäßig bepreisen.

Da das Festival als Versammlung eingestuft ist, ist zudem das Versammlungsrecht einschlägig. Zuständige Versammlungsbehörde ist der Landkreis Nordwestmecklenburg. Behördliche Auflagen oder Verbote müssen versammlungsrechtlichen Grundsätzen genügen und gerichtlich überprüfbar sein.

Aktuelle Entwicklung

Der Streit eskalierte, als der Gemeinderat Gägelow in einer nichtöffentlichen Sitzung am 28. Februar 2025 beschloss, für die Nutzung der öffentlichen Flächen rund um das Festivalgelände künftig ein Nutzungsentgelt von fast 8.000 Euro zu verlangen. Im Gemeinderat sitzt unter anderem der mehrfach vorbestrafte Neonazi Sven Krüger, der Nachbar der Lohmeyers ist und der Veranstaltung seit Jahren feindlich gegenübersteht. Das Festival stand im Jahr 2025 wegen dieser und weiterer Rechtsstreitigkeiten lange auf der Kippe. Auch der CDU-Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg als Versammlungsbehörde versuchte, Einfluss auf die Durchführung zu nehmen.

Nach intensiven Auseinandersetzungen, die bis vor das Verwaltungsgericht Schwerin führten, einigten sich der das Festival tragende Verein GFS „Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V.“ und die Gemeinde nun auf einen Vergleich. Dieser sichert die Nutzung der öffentlichen Flächen nicht nur für das laufende Jahr, sondern auch für künftige Austragungen des Festivals.

Praktische Einordnung

Der Vergleich ist ein wichtiger Präzedenzfall. Er zeigt, dass gemeindliche Behörden die Nutzung öffentlicher Flächen nicht ohne sachlichen Grund verweigern oder durch überhöhte Entgelte faktisch verhindern dürfen, wenn es um grundrechtlich geschützte Versammlungen geht. Gerade in Gemeinden, in denen rechtsextreme Strömungen politisch Einfluss gewonnen haben, ist dieser Schutz von besonderer Bedeutung.

Was bedeutet das für Sie?

Veranstalterinnen und Veranstalter von Versammlungen, die auf die Nutzung öffentlicher Flächen angewiesen sind, sollten wissen, dass Gemeinden ihnen gegenüber nicht willkürlich handeln dürfen. Werden sachfremde Motive für eine Verweigerung oder unverhältnismäßige Bedingungen vermutet, besteht die Möglichkeit, sich gerichtlich zu wehren. Einstweilige Rechtsschutzverfahren vor Verwaltungsgerichten können kurzfristig helfen. Für betroffene Vereine und Privatpersonen empfiehlt sich frühzeitig anwaltliche Beratung, um die eigenen Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Tabelle: Übersicht

Aspekt Details
Festival Jamel rockt den Förster, seit 2007
Veranstalter GFS „Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V.“, Ehepaar Lohmeyer
Ort Jamel, Gemeinde Gägelow, Landkreis Nordwestmecklenburg
Streitpunkt Nutzungsentgelt für öffentliche Flächen (ca. 8.000 Euro)
Rechtlicher Status Öffentliche Versammlung, Schutz nach Art. 8 GG
Gericht Verwaltungsgericht Schwerin
Ergebnis Vergleich: Festival gesichert für 2026 und Folgejahre

Fazit

Der gerichtliche Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ist ein wichtiges Signal für die Versammlungsfreiheit in Deutschland. Das Anti-Nazi-Festival „Jamel rockt den Förster“ kann weiterhin stattfinden und bleibt ein Symbol zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rechtsextremismus. Der Fall verdeutlicht, dass demokratische Grundrechte auch gegen politisch motivierten Widerstand auf kommunaler Ebene juristisch durchgesetzt werden können.

Hinweis

Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.

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