In Deutschland gehören Hunde zu den beliebtesten Haustieren der Deutschen. Etwa 12 Millionen Hunde leben zusammen mit ihren Besitzern in der Bundesrepublik. Aufgrund dessen kommt es im Alltag immer wieder zu zahlreichen Begegnungen Mensch und Hund. Dass diese nicht immer positiv ablaufen, kann zahlreiche Gründe wie eine falsche Erziehung, die Aggressivität des Hundes oder auch falsches Verhalten der beteiligten Personen haben. Im schlimmsten Fall kann es dabei zu einer Verletzung durch Hundebisse kommen. Doch wie soll man sich in einem solchen Fall verhalten? Wer übernimmt beispielsweise die Kosten für die Behandlung und kann ein Hundebiss Rechtsfolgen nach sich ziehen? rechtsanwalt.com klärt die wichtigsten Fragen rund um das Verhalten nach einem Hundebiss.
Verhalten im Ernstfall
Zunächst sollte man sich nach einem Hundebiss sofort in Sicherheit bringen und die Polizei einschalten, um das Geschehene dokumentieren zu lassen. Auch sollte die Polizei den Hundehalter ermitteln, wenn dieser nicht vor Ort ist. Es sollte außerdem ein Arzt aufgesucht werden. Dieser kann die medizinische Versorgung gewährleisten und mögliche Infektionen verhindern. Je nach Schwere der Verletzung sollte darüber hinaus ein der Notarzt verständigt werden, der die Wunde behandelt. Zusätzlich sollten Geschädigte oder Polizisten der Hundebiss bei dem zuständigen Ordnungsamt melden, um Wiederholungen zu vermeiden. Im nächsten Schritt muss der Geschädigte die eigenen Schadensersatzforderungen bei dem Hundehalter verdeutlichen. Verfügt der Hundehalter über eine Haftpflichtversicherung, können sich die Parteien meist außergerichtlich einigen. Bei besonders schwere Verletzungen sollten Geschädigte dennoch in jedem Fall ein Rechtsanwalt eingeschalten, der die eigenen Ansprüche vertritt. Verweigert der Hundehalter die Zahlung der geforderten Beträge, ist eine Klage vor Gericht häufig der letzte Ausweg, um das Geld zu erhalten.
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Höhe des Schmerzensgeldes und des Schadensersatzes
Bei einem Hundebiss ist in den meisten Fällen der Hundehalter verantwortlich. Dabei ist es unerheblich, ob das Opfer den Biss durch falsches Verhalten provoziert hat. Erstattet der Verletzte Anzeige, wird ein Schmerzensgeld fällig. Die Höhe unterscheidet das sich je nach Art und Schwere der Verletzung. Für den Biss eines kleinen Hundes ohne gesundheitliche Folgen werden meist nur wenige hundert Euro fällig.
Bei schwerwiegenden Hundebissen mit bleibenden Schäden können dagegen über 10.000 Euro Schmerzensgeld anfallen. Es kommt jedoch auch immer wieder vor, dass das Opfer aktiv in einen Kampf zwischen Hunden eingegriffen hat. Das ist häufig der Fall, wenn Hundebesitzer versuchen einen eigenen Hund zu schützen, oder sich auf andere Weise grob fahrlässig in eine selbstverschuldete Gefahr gebracht hat. Dazu gehört das Streicheln eines fremden Hundes ebenso wie das Betreten eines fremden Grundstücks trotz der Warnung vor einem bissigen Hund. In einem solchen Fall liegt ein Mitverschulden vor, sodass kein oder nur ein geringerer Schadensersatz fällig wird.
Welche Kosten können Geschädigte darüber hinaus geltend machen?
Auch Sachschäden können ein Teil der Schadensersatzforderungen sein. Dazu gehören Schäden an der Kleidung, die Kosten für Arznei- und Hilfsmittel sowie sämtliche anfallende Fahrtkosten. Ebenso werden die Rechtsverfolgungskosten erstattet, sodass keine Kosten für einen Rechtsanwalt anfallen. Wenn die Folgen der Verletzung über einen längeren Zeitraum andauern, muss der Hundehalter außerdem den entstandenen Entgeltschaden ersetzen. Diese Regelung nimmt auf eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit Bezug. Zur Ermittlung des Betrages wird die Differenz des von der Krankenkasse gezahlten Krankengeldes und des tatsächlichen Gehalts berechnet.
Zusätzlich kann sich der Geschädigte auf den Haushaltsführungsschaden berufen und diesen einfordern, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen häuslichen Pflichten nachzukommen. Der Schaden setzt sich aus den Kosten zusammen, die für eine Haushaltshilfe entstanden wären bzw. sind. Das gilt auch, wenn ein Familienmitglied oder ein Nachbar die anfallenden Arbeiten erledigt. Im schlimmsten Fall ist das Opfer durch seine Verletzungen so eingeschränkt, dass eine Pflegesituation entsteht und der Hundehalter für die Pflegekosten aufkommen muss.
Strafrechtliche Folgen
An sich ist ein Hundebiss keine Straftat. Dennoch kann es bedingt durch die Meldepflicht des behandelnden Arztes zu einer Strafanzeige kommen. Das ist etwa der Fall, wenn ein Verdacht auf Tollwut besteht. Auch im Fall einer fahrlässigen oder gefährlichen Körperverletzung können Gerichte den Hundehalter belangen. Eine fahrlässige Körperverletzung liegt dann vor, wenn der Halter seine Aufsichtspflicht über den Hund verletzt hat. Von einer gefährlichen Körperverletzung spricht man, wenn der Hundehalter seinem Hund einen gezielten Angriff befohlen hat. Je nach Schwere des Falls ist demnach eine Geldstrafe oder in schwerwiegenden Fällen sogar eine Freiheitsstrafe fällig.
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