Rechtsnews 15.04.2016 Rebecca Illi

Verbot der Hells Angels Göttingen ist rechtmäßig

Im Oktober 2014 hatte der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius die Hells Angels Göttingen mit sofortiger Wirkung verboten. Der Rockerclub, der als erster in Niedersachsen eine solche Behandlung erfuhr, zog gegen die Entscheidung vor Gericht – mit mäßigem Erfolg.

Sind die Straftaten einzelner Mitglieder dem Verein zuzurechnen?

Der Verein „Hells Angels MC Charter Göttingen“ war 2014 mit der Begründung verboten worden, einzelne Mitglieder hätten Straftaten begangen, welche dem Verein zuzurechnen seien. Um „gewalttätige Gebiets- und Machtentfaltung“ sei es den Hells Angels gegangen, und um die Beschaffung der entsprechenden finanziellen Mittel hierfür. Das Ministerium war außerdem der Ansicht, dass der Verein sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Gewalttätige Machtentfaltung versus „Freude am Motorradfahren“

In seiner Klage gegen das Verbot stellte sich der Verein ganz anders dar: „Freude am Motorradfahren“ würde die Rocker vorrangig verbinden, und die rechtskräftig abgeurteilten Straftaten einzelner Vereinsmitglieder (gemeint ist insbesondere der Fall von versuchter Erpressung, aufgrund dessen der ehemalige Anführer des Charters vor einem halben Jahr verurteilt wurde) wären nicht auf den Verein zurückzuführen. Der Anwalt der Hells Angels berief sich auf die Vereinsfreiheit des Grundgesetztes und argumentierte außerdem, das Verbot sei weder verhältnismäßig noch genüge es dem europäischen Recht.

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Die zuständigen Richter teilten diese Ansichten jedoch nicht: das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg bestätigte am 13.04.2016 das Verbot des Clubs. Nach Ansicht der Richter seien die begangenen Straftaten sehr wohl dem Verein zuzurechnen und hätten diesen geprägt; die verfassungsmäßige Ordnung sahen sie allerdings nicht verletzt. Sehr wohl ließen sich jedoch Taten des Vereins als Selbstjustiz zur Wahrung von Macht und Vereinsehre verstehen. Grund für das Verbot war weiterhin, dass Zweck und Tätigkeit des Clubs den Strafgesetzen zuwiderlaufen. Das Gericht entschied, dass eine Revision seitens der Hells Angels gegen das Urteil nicht möglich ist (Urt. v. 13.04.2016, Az. 11 KS 272/14). 

Bereits im vergangenen April war der in Adelsleben ansässige Bikerclub vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert – schon damals wurde ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen das Verbot gestellt. Dieser wurde jedoch aus formalen Gründen angelehnt.

Bedeutsamer Schlag gegen Rockerkriminalität in Niedersachsen

Innenminister Pistorius begrüßte das gefällte Urteil und bedankte sich ausdrücklich bei den zuständigen Behörden. „Gegen die Rockerkriminalität im Süden Niedersachsens ist damit ein bedeutsamer Schlag gelungen“, so Pistorius. Das Vermögen des Vereins, darunter mehrere Motorräder, bleibt damit eingezogen.

Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/niedersaechsisches-ovg-urteil-11ks-272-14-hells-angels-goettingen-verbot-bestaetigt/

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