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Rechtsnews 12.09.2023 Alex

Was Sie zum neuen Heizungsgesetz wissen müssen!

Das neue Heizungsgesetz steht. Das Gesetz soll den Klimaschutz fördern und die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern. Dazu enthält es verschiedene Regelungen, die sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen. Wir werden Ihnen die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantworten und Ihnen erklären, was Sie als Betroffener wissen und beachten müssen.

Was sind die Ziele des neuen Heizungsgesetz?

Das neue Gesetz verfolgt zwei Hauptziele: Erstens soll es den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren, indem es den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöht. Zweitens soll es die Energieeffizienz von Gebäuden steigern, indem es den Wärmebedarf senkt und den Wärmeschutz verbessert. Damit leistet das Gesetz einen Beitrag zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung, der eine weitgehende Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 vorsieht.

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Wie wird der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erhöht?

Das neue Heizungsgesetz schreibt vor, dass bei einem Austausch oder einer Neuinstallation einer zentralen Heizungsanlage ein Mindestanteil von 25 Prozent erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung erreicht werden muss. Dies gilt für alle Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden. Als erneuerbare Energien gelten zum Beispiel Solarthermie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme. Die Anforderung kann auch durch den Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden, wenn dieses zu mindestens 25 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist wird.

Für Gebäude, die nach dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, gilt bereits die Energieeinsparverordnung (EnEV), die einen höheren Anteil erneuerbarer Energien vorschreibt. Diese Gebäude müssen bei einem Austausch oder einer Neuinstallation einer zentralen Heizungsanlage mindestens 30 Prozent erneuerbarer Energien nutzen.

Wer trägt die Kosten für den Einbau oder den Austausch einer Heizungsanlage? Welche Regelungen gelten bei Mietverträgen?

Die Kosten für den Einbau oder den Austausch einer Heizungsanlage trägt grundsätzlich der Vermieter, da es sich um eine Modernisierungsmaßnahme handelt. Der Vermieter kann jedoch einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen, indem er die Miete erhöht. Die Mieterhöhung darf maximal 8 Prozent der jährlichen Kosten betragen, die durch die Maßnahme entstehen. Dabei sind sowohl die Investitionskosten als auch die Betriebskosten zu berücksichtigen.

Die Mieter haben jedoch ein Recht auf eine angemessene Ankündigung und Begründung der Mieterhöhung sowie auf eine Härtefallprüfung. Wenn die Mieterhöhung für sie eine unzumutbare Härte darstellt, können sie dieser widersprechen oder eine Mietminderung verlangen.

Was ist eine Härtefallprüfung?

Modernisiert der Vermieter und hat er dem Mieter die Modernisierungsmaßnahme form- und fristgerecht angekündigt, ist der Mieter zur Duldung verpflichtet (§ 555d I BGB). Die Duldungspflicht gilt jedoch nicht in Härtefällen. Kann sich der Mieter auf einen Härtefall berufen, kommen daher zwei Varianten in Betracht.

Beruft sich der Mieter auf einen Härtefall, kann er wegen der damit verbundenen Umstände und einer für ihn unzumutbaren Belastung der Durchführung der Arbeiten widersprechen und muss die Maßnahmen nicht dulden (§ 555d I BGB).

Ein Härtefall zu Lasten des Mieters liegt auch dann vor, wenn die mit der Modernisierungsmaßnahme verbundene Mieterhöhung den Mieter unzumutbar belasten würde (§ 559 IV BGB).

Wie wird der Wärmebedarf von Gebäuden gesenkt und der Wärmeschutz verbessert?

Das neue Heizungsgesetz enthält auch Vorschriften zur Senkung des Wärmebedarfs von Gebäuden und zur Verbesserung des Wärmeschutzes. Diese Vorschriften gelten für alle Gebäude, unabhängig vom Baujahr. Sie betreffen zum Beispiel die Dämmung von Außenwänden, Dächern und Kellerdecken, den Einbau von Fenstern mit Wärmeschutzverglasung oder die Installation von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.

Die Kosten für diese Maßnahmen trägt ebenfalls der Vermieter, da es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Er kann jedoch wie oben beschrieben einen Teil der Kosten auf die Mieter umlegen.

Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen das neue Heizgesetz?

Das Heizungsgesetz sieht verschiedene Sanktionen bei einem Verstoß gegen die gesetzlichen Anforderungen vor. Zum einen kann die zuständige Behörde ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn der Vermieter die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht durchführt oder nicht nachweist. Zum anderen kann der Mieter eine Mietminderung verlangen, wenn die Heizungsanlage nicht den gesetzlichen Standards entspricht oder nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Fazit

Das neue Heizgesetz in Deutschland ist ein wichtiger Schritt zur Förderung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz von Gebäuden. Es enthält verschiedene Regelungen, die sowohl Vermieter als auch Mieter betreffen.

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