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Rechtsnews 22.11.2024 Christian Schebitz

Robert Habeck und die Schwachköpfe

Wenn Satire zur Hausdurchsuchung führt: Der besorgniserregende Fall Habeck vs. Niehoff

Vor drei Jahren schrieb Robert Habeck im Vorwort von „1984“ noch über das „Gift des totalitären Denkens“. Heute nutzen er selbst und seine grüne Mischpoke Überwachungstechnologien zur Strafverfolgung ihrer Bürger und kritischen Wähler. Als ich 1983 für den Englisch-Leistungskurs die Fiktionen von Orwell und Huxley lesen musste, dachte ich noch „So ein Quatsch, das ist doch an den Haaren herbeigezogen.“ Und nun werden deren abstruse Szenarien etwa doch noch wahr? Aber was war passiert?

Morgendliche Razzia wegen eines lächerlichen Retweets

In den frühen Morgenstunden eines gewöhnlichen Tages in Bamberg ereignete sich etwas, das in einem demokratischen Rechtsstaat nachdenklich stimmen muss: Eine Hausdurchsuchung wegen eines eindeutig satirischen Retweets (siehe Beweisfoto oben). Der Fall des 64-jährigen Stefan Willi Niehoff , der zusammen mit seiner Familie um 06:15 Uhr von der Polizei überrascht wurde, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Umgang mit berechtigter Kritik in unserer politischen Landschaft.

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Systematische Überlastung der Justiz durch Habeck u.a. Spitzenpolitiker

Besonders bemerkenswert ist, dass dieser Fall kein Einzelfall ist. Deutsche Spitzenpolitiker überziehen die Gerichte zunehmend mit Bagatellklagen, was zu einer erheblichen Belastung unseres Justizsystems führt.

Die NZZ dazu: „Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD hat niemand mehr Fälle zur Anzeige gebracht als er (Habeck). Satte 805 (!) Strafanträge stellte der grüne Kanzlerkandidat seit Beginn der Legislaturperiode bis Ende August, als die Antwort erging. Mittlerweile dürften weitere hinzugekommen sein.“

Die Folge: Wichtige Verfahren von Bürgern müssen oft jahrelang warten, während die Justiz sich mit vermeintlichen Beleidigungen beschäftigt. Die Ironie dabei: Dieselben Politiker, die das Justizsystem mit solchen Klagen belasten, sind mitverantwortlich für dessen chronische Unterfinanzierung. Sie beharren allerdings darauf, dass ihre Verfahren beschleunigt behandelt werden.

Besonders fies ist, dass die Kosten für all diese Verfahren wir Bürger tragen. Der prominente Medienanwalt Joachim Steinhöfel meinte dazu in einem Youtube Dialog, dass es unfair sei, dass Politiker die Kosten nicht selbst tragen müssten und nur deshalb so viel klagen würden. Er kritisierte das Vorgehen der Politiker besonders scharf.

Letztendlich zahlen die Bürger doppelt dafür: für die Verfahrens- und Anwaltskosten und mit der Nichtverfügbarkeit der Justiz, wenn sie sie benötigen. Es darf bezweifelt werden, dass man Politiker, die so handeln, als „Schlaukopf“ bezeichnen würde.

Von der Majestätsbeleidigung zur modernen Demokratie

Ein historischer Rückblick zeigt, dass Deutschland 2017 einen guten Schritt in Richtung Erhaltung der Meinungsfreiheit ging, als der Paragraf zur Majestätsbeleidigung abgeschafft wurde. Diese Entwicklung war richtig und wichtig – umso bedenklicher erscheint es, wenn heute Politiker, wie Robert Habeck, wegen eines eindeutig satirischen Memes juristische Maßnahmen ergreifen, die an längst überwunden geglaubte Zeiten erinnern.

Stimmen zur Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens

Der konkrete Fall zeigt die Unverhältnismäßigkeit besonders deutlich: Ein simpler Retweet einer umgestalteten „Schwarzkopf“-Werbung führte zu einem massiven Eingriff in die Grundrechte einer Familie. Dr. Hans-Georg Maaßen bezeichnet die Hausdurchsuchung zu Recht als „grob unverhältnismäßig“. Dem schloss sich auch der  Spitzenpolitiker Armin Laschet an. in dem er sagte: „In einer Demokratie darf man die Herrschenden „Idioten“, „Schwachköpfe„, „Deppen“ nennen. In Diktaturen wird man dafür strafrechtlich verfolgt.“

Es „wird offensichtlich ein Klima der Einschüchterung geschaffen, wie nun auch der Rentner aus Bayern erleben musste“, kritisierte dagegen FDP Mann Wolfgang Kubicki im Cicero. „Die Grünen haben sich einen eigenen politischen Debattenraum geschaffen, in dem allein sie die Deutungshoheit haben. Und zwar allein mit der Masse an Strafanträgen, die sie stellen. Wer hinterfragt, ist wahlweise ein Feind der Demokratie oder rechtsradikal.“ so Kubicki weiter.

Die NZZ schreibt dazu weiter: „Die grünen Minister Robert Habeck und Annalena Baerbock stellen so viele Strafanträge wie niemand sonst in der Bundesregierung. Doch man kann die politische Auseinandersetzung nicht an Gerichte auslagern.“

In einem funktionierenden demokratischen System sollten Politiker also kritikfähig sein und auch satirische Zuspitzungen aushalten können – besonders vor dem Hintergrund einer Politik, die in den letzten Jahren zunehmend auf Widerstand in der Bevölkerung stößt.

Der Streisand-Effekt tritt ein

Die Reaktion der Öffentlichkeit auf den Fall spricht Bände: Der Streisand-Effekt trat ein, und das ursprünglich kritisierte Bild erreichte durch die überzogene Reaktion eine viel größere Aufmerksamkeit als zuvor. Dies zeigt, dass der Versuch, Kritik mit juristischen Mitteln zu unterdrücken, in Zeiten sozialer Medien oft nach hinten losgeht. Ein Schelm, der meint, dass die Behauptung der o.g. satirischen Darstellung genau deshalb zutreffen könnte.

Zweierlei Maß im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

Besonders auffällig in der aktuellen Berichterstattung ist die widersprüchliche Haltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Während 2016 Jan Böhmermann im ZDF Neo Magazin Royale ein deutlich drastischeres Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdogan vortragen durfte – in dem er diesen unter anderem als „Ziegenficker“ bezeichnete – wird nun die harmlose Wortspiel-Montage „Schwachkopf“ als schwerwiegender Fall von Beleidigung dargestellt.

Diese augenfällige Doppelmoral wirft Fragen auf: Warum wurde damals die künstlerische Freiheit und das Recht auf Satire vehement verteidigt, während heute bei einem simplen Retweet die Verhältnismäßigkeit völlig aus den Augen verloren wird? Der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der eigentlich zur ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet ist, scheint hier mit zweierlei Maß zu messen, wie auch in anderen berichten z.B. über Kernkraft, Elektromobilität, Klimawahn, Migration…. Es wird stets tendenziell manipuliert, anstatt, wie von professionellen Journalisten gefordert, neutral alle Sichtweisen aufzuzeigen. Der ÖRR hat sich zu einer grün-ideologisch geleiteten Manipulationsanstalt der deutschen Linken degeneriert.

Selective Outrage und medialer Schulterschluss

Bemerkenswert ist auch der fast schon reflexartige Schulterschluss der öffentlich-rechtlichen Medien mit Minister Habeck. Während das „Schmähgedicht“ damals als wichtiger Beitrag zur Debatte um die Grenzen der Satire gefeiert wurde, werden heute kritische Stimmen zur Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung kaum gehört. Diese selektive Empörung („Selective Outrage“) legt den Verdacht nahe, dass hier nicht mit gleichem Maß gemessen wird.

Die Diskrepanz wird besonders deutlich: Ein vom Gebührenzahler finanzierter Satiriker darf in einer öffentlich-rechtlichen Sendung drastische Beleidigungen aussprechen, während ein Privatbürger für das Teilen eines harmlosen Wortspiels mit den Folgen einer traumatisierenden Hausdurchsuchung umgehen muss. Der ÖRR, der sich in der Causa Böhmermann noch als Verteidiger der Satirefreiheit inszenierte, vermeidet heute größtenteils kritische Fragen zum unverhältnismäßigen Vorgehen gegen Niehoff.

Gefährlicher Präzedenzfall

Diese ungleiche Behandlung von Satire und Kritik schafft einen gefährlichen Präzedenzfall. Sie suggeriert, dass die Freiheit der satirischen Äußerung vom Status des Kritikers und dem Objekt der Kritik abhängt. Während etablierte Medienvertreter drastische Kritik üben dürfen, müssen normale Bürger befürchten, dass selbst harmlose satirische Äußerungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Unser Fazit zum Fall „Schwachkopf Habeck“

Früher, so in den 70er und 80er Jahren war ich sehr stolz darauf Deutscher zu sein, in einem Land zu leben, wo alles funktionierte und man sehr friedlich miteinander lebte. Es war völlig selbstverständlich, dass z.B. der CSU Vorsitzende Franz-Josef Strauss so manchen als „Dummkopf“ bezeichnete. Einst hatte ich die Ehre mit ihm speisen zu dürfen und lernte ihn als Mann der Taten kennen, sehr hilfsbereit. Die Wahrheit lag ihm stets auf der Zunge. Niemand wäre seinerzeit auf die Idee gekommen ihn für gelegentliche, verbale Ausrutscher anzuklagen, denn die Bürger schätzen ihn geradezu für seine unverblümte Offenheit. Ich frage mich ob die Entwicklung hin zur völlig überzogenen „Political Correctness“ (nichts anderes als diplomatisches Lügen) und Wokeness  (also die Überhöhung von Minderheiten, einhergehend mit Einschränkung der Meinungsfreiheit und einer Kultur der Zensur) zu den o.g. Fehlleistungen führten. Es darf nicht sein, dass unsere Politiker das Volk ganz offensichtlich hinters Licht führen und dann bei satirisch, kritischen Postings mimosenhaft reagieren. Für mich geht es völlig i.O. dass, wenn ein Kinderbuchautor sich als „Wirtschaftsminister“ positioniert, jedoch nicht einmal weiß was „Insolvenz“ bedeutet, er dafür mit satirischen Memes überzogen wird. Im Gegenteil halte ich es gar für geboten solcher Hybris den Spiegel vorzuhalten!

Für eine gesunde Demokratie ist es essentiell, dass wir zu einem ausgewogeneren Umgang mit Kritik zurückfinden. Politiker sollten sich wieder darauf besinnen, dass sie als öffentliche Personen auch öffentliche Kritik aushalten müssen – auch wenn diese manchmal satirisch zugespitzt oder unbequem ist. Die Ressourcen unserer Justiz sollten für die wirklich wichtigen Fälle reserviert bleiben, statt sie für die Verfolgung von Bagatelldelikten zu verschwenden. Die Alternative wäre ein Klima der Einschüchterung, das niemand ernsthaft wollen kann. Leider sind wir aber spätestens seit den unsäglichen Corona-Maßnahmen auf dem besten Weg dahin.

Hinweis: Dieser Artikel spiegelt die persönliche Meinung des Autors und Chefredakteurs von rechtsanwalt.com,  Christian R. Schebitz wider.

Hier die Besprechung  durch meinen Bekannten Christian Solmecke:

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Hier eine – auch rechtliche – Besprechung des Falles „Schwachkopf Habeck“ von Marc Friedrich und Rechtsanwalt für Medienrecht Joachim Steinhöfel:

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