Grundsatz
Fahren Sie bei einer grünen Ampel los, sind Sie trotzdem nicht vor einer Geldbuße sicher. Selbst bei Grün dürfen Sie nicht sofort in die Einmündung oder Kreuzung einfahren. Ist es für Sie absehbar, dass Sie wegen stockenden Verkehrs warten müssen, dürfen Sie nicht direkt bei Grün über die Ampel fahren. Durch den stockenden Verkehr kann es passieren, dass Sie nicht voran kommen und dadurch eine oder zwei Spuren behindern, sobald der Gegenverkehr grünes Licht bekommt. Sollte hiergegen verstoßen werden, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dabei können 20 Euro Strafe fällig werden.
Sollten Sie aber an einer größeren Kreuzung nicht absehen können, dass der Verkehr plötzlich ins Stocken gerät, haben Sie keine Strafe zu befürchten.
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Was aber wenn die Ampel auf Rot springt?
Was gilt aber, wenn die Ampel auf Rot springt. Dieses Szenarium ist gar nicht unüblich und eine alltägliche Situation. Wollen Sie links abbiegen und fahren bei grüner Ampel über die Haltelinie und warten, bis die vorausfahrenden Autos abbiegen – dann aber springt die Ampel auf Rot und Sie stehen mitten auf der Straße. Zunächst einmal müssen Sie Ruhe bewahren. Wollen Sie nämlich das Auto hastig zurücksetzen, könnten Sie eine Gefahr für den folgenden Verkehr und Fußgänger werden. Sollten Sie zu weit vorgefahren sein, sollten Sie versuchen, noch abzubiegen, ohne den Querverkehr zu behindern. Sie müssen in diesem Fall kein Bußgeld befürchten.
Weiterhin gibt es auch an Kreuzungen das Schild “Bei Rot hier halten”. In diesem Fall ist dann eine vorgezogene Haltelinie vorhanden. Was gilt aber hier, wenn die Regelung nicht eingehalten wird? Nach Ansicht des Automobil Kraftfahrer-Schutz ist dies keine Ordnungswidrigkeit. Das Schild und die Linie dienen lediglich als Empfehlung. Es ist jedoch ratsam, diesen Hinweis zu beachten und wahrzunehmen. Es könnte dazu führen, dass Ihr Auto zu weit vorne steht und den Verkehr behindern könnte. Unter Umständen könnten Sie dadurch ihre Sorgfaltspflicht verletzen und zu einem Verwarngeld führen. Kommt es schlimmstenfalls zu einem Unfall, könnte Ihnen eine Teilschuld zugerechnet werden.
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Quelle:
https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_75010452/auto-bussgeld-weshalb-eine-gruene-ampel-nicht-immer-freie-fahrt-bedeutet.html
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