Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 16.01.2022 Alex Clodo

Grünes Licht an der Ampel!

An der Ampel ist jeder Autofahrer ungeduldig, gerade wenn sie auf Rot schaltet. Schaltet die Ampel auf Grün, senkt sich der Gasfuß. Jeder denkt, dass in diesem Moment der Grundsatz gilt “Freie Fahrt voraus”! Das stimmt jedoch nicht immer. Der Beitrag soll Aufschluss darüber geben, wann dies nicht so ist und welche Folgen drohen können. Überfährt man eine rote Ampel, müssen bis zu 320 Euro gezahlt werden. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Grundsatz

Fahren Sie bei einer grünen Ampel los, sind Sie trotzdem nicht vor einer Geldbuße sicher. Selbst bei Grün dürfen Sie nicht sofort in die Einmündung oder Kreuzung einfahren. Ist es für Sie absehbar, dass Sie wegen stockenden Verkehrs warten müssen, dürfen Sie nicht direkt bei Grün über die Ampel fahren. Durch den stockenden Verkehr kann es passieren, dass Sie nicht voran kommen und dadurch eine oder zwei Spuren behindern, sobald der Gegenverkehr grünes Licht bekommt. Sollte hiergegen verstoßen werden, wird eine Ordnungswidrigkeit begangen. Dabei können 20 Euro Strafe fällig werden.

Sollten Sie aber an einer größeren Kreuzung nicht absehen können, dass der Verkehr plötzlich ins Stocken gerät, haben Sie keine Strafe zu befürchten.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Grünes Licht an der Ampel! erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Was aber wenn die Ampel auf Rot springt?

Was gilt aber, wenn die Ampel auf Rot springt. Dieses Szenarium ist gar nicht unüblich und eine alltägliche Situation. Wollen Sie links abbiegen und fahren bei grüner Ampel über die Haltelinie und warten, bis die vorausfahrenden Autos abbiegen – dann aber springt die Ampel auf Rot und Sie stehen mitten auf der Straße. Zunächst einmal müssen Sie Ruhe bewahren. Wollen Sie nämlich das Auto hastig zurücksetzen, könnten Sie eine Gefahr für den folgenden Verkehr und Fußgänger werden. Sollten Sie zu weit vorgefahren sein, sollten Sie versuchen, noch abzubiegen, ohne den Querverkehr zu behindern. Sie müssen in diesem Fall kein Bußgeld befürchten.

Weiterhin gibt es auch an Kreuzungen das Schild “Bei Rot hier halten”. In diesem Fall ist dann eine vorgezogene Haltelinie vorhanden. Was gilt aber hier, wenn die Regelung nicht eingehalten wird? Nach Ansicht des Automobil Kraftfahrer-Schutz ist dies keine Ordnungswidrigkeit. Das Schild und die Linie dienen lediglich als Empfehlung. Es ist jedoch ratsam, diesen Hinweis zu beachten und wahrzunehmen. Es könnte dazu führen, dass Ihr Auto zu weit vorne steht und den Verkehr behindern könnte. Unter Umständen könnten Sie dadurch ihre Sorgfaltspflicht verletzen und zu einem Verwarngeld führen. Kommt es schlimmstenfalls zu einem Unfall, könnte Ihnen eine Teilschuld zugerechnet werden.

Das könnte Sie ebenfalls interessieren:

Quelle:

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_75010452/auto-bussgeld-weshalb-eine-gruene-ampel-nicht-immer-freie-fahrt-bedeutet.html

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€