Die Haftung von Google für KI-Falschaussagen beschäftigt erstmals auch das Landgericht Aachen: Ein Chefarzt wurde vom „KI-Modus“ der Google-Suche fälschlich als verurteilter Sexualstraftäter dargestellt, und das Gericht untersagte dem Konzern per einstweiliger Verfügung die weitere Verbreitung dieser Behauptungen. Die Entscheidung zeigt, dass Betreiber von KI-gestützten Suchfunktionen für die erzeugten Inhalte einstehen müssen.
Kontext und Bedeutung für Betroffene
Der Fall betrifft einen Mediziner aus dem Rheinland, der bis Sommer 2026 als Chefarzt und Klinikdirektor an einem deutschen Universitätsklinikum tätig war. Ende August 2026 wurde er von einem Kollegen darauf hingewiesen, dass die Eingabe seines Namens zusammen mit dem Begriff „Freistellung“ bei Google zu einer auffälligen Darstellung im KI-Modus führte. Diese klang wie ein Tatsachenbericht: Der Arzt habe seine Sekretärin auf einer Dienstreise bedrängt, sei deshalb freigestellt und gekündigt worden, sei wegen sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden und habe im Rahmen eines arbeitsrechtlichen Vergleichs eine sechsstellige Abfindung erhalten.
Nichts davon traf auf den Arzt zu. Gegen ihn gab es weder eine Strafanzeige noch ein Strafverfahren oder eine Verurteilung. Die KI hatte offenbar Informationen über einen anderen früheren leitenden Mitarbeiter derselben Klinik mit dem Namen des Arztes verknüpft. Die als Quellen verlinkten Zeitungsartikel nannten seinen Namen nicht.
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Für Betroffene ist der Fall ein Warnsignal: Falsche, KI-generierte Aussagen können das berufliche Ansehen massiv beschädigen, und zwar schnell, öffentlich sichtbar und ohne dass eine nachvollziehbare Quelle existiert.
Rechtlicher Hintergrund
Im Kern geht es um den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Wer unwahre Tatsachenbehauptungen über eine Person verbreitet, die geeignet sind, deren Ansehen erheblich zu beeinträchtigen, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Unwahre Tatsachenbehauptungen genießen grundsätzlich keinen Schutz durch die Meinungsfreiheit.
Die wichtigsten Vorschriften
- Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Es schützt unter anderem die soziale Anerkennung und die berufliche Ehre.
- Unterlassungsanspruch: Er richtet sich gegen Störer, also gegen diejenigen, die die Rechtsverletzung verursachen oder ermöglichen.
- §§ 935, 940 ZPO: Diese Vorschriften regeln die einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Anspruchs und zur Regelung eines einstweiligen Zustands, wenn Eilbedürftigkeit besteht.
Aktuelle Entwicklung
Die 8. Zivilkammer des Landgerichts Aachen untersagte Google Ireland Limited, die falschen Behauptungen weiter über den KI-Modus zu verbreiten (LG Aachen, Beschluss vom 24.09.2026, Az. 8 O 268/26). Die KI-generierten Texte verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arztes, weil sie ihm strafrechtliche Vorwürfe und arbeitsrechtliche Konsequenzen zuordneten, die tatsächlich eine andere Person betrafen.
Das Gericht stufte Google als Störerin ein und folgte damit der Linie des LG München I (Urteil vom 28.5.2026, Az. 26 O 869/26). Wer eine KI-generierte Suche bereitstelle, sei für die erzeugten Antworten verantwortlich. Die KI gebe nicht bloß Inhalte Dritter wieder, sondern treffe auf der Grundlage der Auswertung und Verknüpfung unterschiedlicher Internetseiten „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen“.
Auch den Verfügungsgrund bejahte die Kammer. Die Falschinformationen seien öffentlich für jeden zugänglich und geeignet, den Arzt in seiner beruflichen Ehre und seinem sozialen Ansehen erheblich zu schädigen. Google hatte nach der Aufforderung zur Löschung Ende August mitgeteilt, die Beanstandung geprüft zu haben und keine Maßnahmen einzuleiten. Auch eine Abmahnung der Kölner Kanzlei Höcker blieb ohne Ergebnis.
Praktische Einordnung
Bemerkenswert ist der Hinweis des Gerichts, eine Prüfung wäre Google ohne Weiteres möglich gewesen. Hätte der Konzern seine eigene KI mit den Einwendungen des Arztes konfrontiert, wäre diese nach Auffassung der Richterinnen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben falsch sind. Rechtsanwalt Carsten Brennecke, der den Mediziner vertrat, wertet den Beschluss als klares Signal: Wer eine KI Behauptungen über Menschen aufstellen lasse, hafte dafür. Es handelt sich allerdings um eine Eilentscheidung im einstweiligen Rechtsschutz.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn eine KI-Suche falsche Behauptungen über Sie verbreitet, sollten Sie systematisch vorgehen:
- Beweise sichern: Fertigen Sie Screenshots mit Datum, Suchbegriff und vollständigem Text an.
- Quellen prüfen: Kontrollieren Sie, ob die verlinkten Quellen Ihren Namen überhaupt nennen.
- Löschung verlangen: Fordern Sie den Betreiber schriftlich und unter Fristsetzung zur Korrektur oder Löschung auf.
- Zügig handeln: Für eine einstweilige Verfügung ist Dringlichkeit erforderlich, Sie sollten daher nicht lange abwarten.
- Anwaltlichen Rat einholen: Eine Abmahnung und gegebenenfalls ein Eilantrag sollten rechtlich sauber vorbereitet werden.
Tabelle: Übersicht
| Aspekt | Inhalt |
|---|---|
| Betroffener | Ehemaliger Chefarzt und Klinikdirektor |
| Falschbehauptung | Verurteilung wegen sexueller Nötigung, Kündigung, Abfindung |
| Ursache | Offenbar Verwechslung mit einem anderen früheren Mitarbeiter der Klinik |
| Verfahren | Einstweilige Verfügung nach §§ 935, 940 ZPO |
| Gericht | LG Aachen, 8. Zivilkammer |
| Rechtliche Einordnung | Google als Störerin für KI-generierte Äußerungen |
| Verwandte Entscheidung | LG München I, Az. 26 O 869/26 |
Fazit
Das LG Aachen stellt klar, dass sich Anbieter von KI-gestützten Suchfunktionen nicht hinter dem Algorithmus verstecken können. Wer eigene, neue Aussagen über Personen generieren lässt, muss für deren Richtigkeit einstehen und nach Hinweisen auf Falschinformationen handeln. Für Betroffene ist die Eilentscheidung ein wichtiges Signal, auch wenn die weitere rechtliche Entwicklung abzuwarten bleibt.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel und das Symbolbild wurden mit Hilfe von KI erstellt.
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