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Rechtsnews 12.12.2011 Simon Wolpert

Gesetzesvorschlag zur datenschutzgerechten E-Verwaltung

In einer Pressemitteilung informierte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über seinen Gesetzesentwurf zur “Sicherung des Datenschutzes beim automatisierten Informationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung”. Papierlose Verwaltung, eAkte, Dokumentenmanagement – so lauten vieldiskutierte Themen bei allen Organisationsabteilungen der Bundes- und Landesverwaltung. Das Projekt der Hamburger Verwaltung nennt sich “Hamburger Informationsmanagement” (HIM). Ziel dieses Projekts ist eine durchgehende elektronische Behördenarbeit. Das wichtigste Element ist hier die sogenannte Volltextrecherche, bei der alle digitalen Quellen durchsucht werden können. Diese Volltextsuche ähnelt einer Stichwortsuche bei Google. Ein Sachbearbeiter kann hier nach einem beliebigen Wort suchen und bekommt anschließend eine Liste aller relevanten Dokumente, die seinem Arbeitsgebiet zugerechnet werden. Neben Namen von Bürgerinnen und Bürgern oder Kolleginnen und Kollegen wäre auch eine Suche nach Begriffen wie “HIV” oder “Missbrauch” möglich. Somit sind personenbezogene Recherchen sehr leicht durchzuführen. Limitiert werden die Möglichkeiten lediglich durch Aufgabengebiete und Zugriffsrechte der Mitarbeiter. Da in Behörden die Mitarbeiter oft wechseln und Aufgaben oft umorganisiert werden müssen, können Fehler und Missbräuche nicht ausgeschlossen werden.

HIM ermöglicht Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht

Da durch Dokumentationsmanagementsysteme Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen nicht ausgeschlossen werden können, hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit nun einen Gesetzesentwurf zur “Sicherung des Datenschutzes beim automatisierten Informationsmanagement in der öffentlichen Verwaltung” vorgeschlagen. Durch diesen Entwurf soll ein datenschutzgerechter Umgang mit personenbezogenen Daten ermöglicht werden. Quelle:

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