Rechtsnews 22.07.2019 Christian Schebitz

Schadenersatz für Lottogewinner von der Bank wegen falscher Anlageberatung

In der heutigen Finanzwelt gibt es schier unendliche Anlagemöglichkeiten. Je nach Risikobereitschaft des Anlegers sucht der Berater das richtige Anlageprodukt heraus. Doch was ist, wenn der Bankberater eine Falschberatung durchführt und den Anleger nicht ordentlich über Chancen und Risiken aufklärt? Das Landesgericht (LG) Münster urteilte.

Ein Familienvater hatte 2005 über sechs Millionen Euro gewonnen. Laut dem Gericht hat die Gesellschaft Westlotto den frisch gebackenen Millionär an die Privatbank Merck Finck & Co. verwiesen. Auf die Empfehlung der Bank investierte der Mann Gelder in hochriskante Fonds. Das Kapital ging, nach eigener Aussage, dadurch größtenteils wieder verloren.

LG Münster: Rund eine halbe Million Euro Schadenersatz

Der Lottomillionär sei nicht anlegergerecht beraten worden. In einem früheren Urteil wurde der Tochter des Klägers bereits 180.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. In diesem Urteil hieß es, die Familie sei mit der unerwarteten Situation eines Lottogewinns überfordert gewesen. Die Bankberater hätten gemerkt, dass die Familie keine Ahnung von Kapitalanlagen hat. Es seien Risiken bewusst verharmlost worden.

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  • Quelle: Urteil des Landgerichts Münster vom 24.04.2014, AZ.: 114 O 110/12

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