Rechtsnews 05.10.2020 Christian R.

Fahrzeugbrief – wem gehört ein Auto?

Wem gehört ein Auto? Diese Frage würden die meisten Menschen mit Hinweis auf den Fahrzeugbrief beantworten – wem dieser gehört bzw. wer in diesen eingetragen ist, so die landläufige Meinung, dem gehört automatisch das Auto. Dass dies nicht immer zutrifft, stellte sich bei einem Fall heraus, der kürzlich vor dem Amtsgericht Brandenburg verhandelt wurde. Zentrales Thema der Verhandlung war die Frage nach dem Eigentum an einem Suzuki Swift.

Wer ist der Besitzer eines Autos?

Ein Mann erwarb das zugelassene Auto im November 2012 für 1.000€. Der Mann überließ dann seiner Nichte das Auto samt Fahrzeugschlüsseln zum Gebrauch. Der genaue Zeitpunkt der Überlassung des Autos war im späteren Verfahren umstritten, auf jeden Fall aber behielt der Mann den Fahrzeugbrief, blieb auch als Versicherungsnehmer bei der Kfz-Versicherung angemeldet und bezahlte die entsprechenden Gebühren.

Die Nichte des Mannes hatte das Fahrzeug samt Schlüsseln die ganze Zeit über im Besitz; auch die Aufwendungen für notwendige Reparaturen und Untersuchungen trug sie (überwiegend) selbst. Im Verlaufe der Zeit tätigte die Nichte zudem mehrere Banküberweisungen zugunsten ihres Onkels, die letzte Überweisung vom Juni 2013 wurde dabei mit „letzte Rate Auto“ betitelt. Die Frau hatte ihrem Onkel schlussendlich 1.200€ überwiesen. Das Kfz-Kennzeichen des fraglichen Autos wies von Anfang an die Initialen der Nichte des Mannes auf.

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Berechtigt ein Fahrzeugbrief zum Besitz eines PKWs?

Der Fall wies deshalb eine besondere Brisanz auf, weil die Nichte ihrem Onkel noch fast 5.500€ aus anderen Gründen schuldete und des Weiteren noch rund 188€ für eine Reparatur des Autos schuldig geblieben war. Die Nichte erhob dann Klage gegen ihren Onkel auf Herausgabe des Kfz-Briefs innerhalb von zwei Wochen. Hierauf antwortete der Mann seinerseits mit Erhebung einer Klage auf Herausgabe des PKWs. Wenige Tage nach Klageerhebung nahm er den PKW gegen den Willen seiner Nichte in seinen Besitz und änderte in der Folge seine Klage dahingehend, dass das Gericht feststellen möge, dass der Wagen sein Eigentum sei. Die Nichte verlangte dementsprechend die Herausgabe von Fahrzeugbrief und PKW.

Das Gericht hatte nun unter anderem zu klären, ob es sich bei der Überlassung des PKW an die Nichte des Mannes um eine Leihe, eine Schenkung oder einen Kauf gehandelt hatte. Die Prozessvertreter der beiden Parteien argumentierten hier unterschiedlich, da sich hieraus jeweils andere Konsequenzen für das Eigentum an dem Auto ergeben hätten. Das Gericht bewertete in diesem Zusammenhang den Fahrzeugbrief lediglich als Hilfsdokument, das nicht geeignet ist, die Eigentumsverhältnisse an einem Fahrzeug abschließend darzustellen. Das Gericht urteilte, dass die Nichte des Fahrzeugkäufers Eigentümerin des Autos sei. Die Frau hat damit Anspruch auf Herausgabe des PKW und des zugehörigen Fahrzeugbriefes.

 

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