Freispruch, aber Unterbringung in Psychiatrie? In diesem Fall entschied das Gericht, dass das die angemessene Lösung für den hier Angeklagten sei. Kriminalität geht in solchen Fällen nicht von verantwortungsbewussten Individuen aus. Vielmehr wird ihnen diese Verantwortung für ihr Handeln abgesprochen, stellen Gutachter psychische Krankheiten als Ursache fest.
Entführung einer Studentin unter Waffenandrohung
Selbst für Geiselnahme und unrechtmäßige Waffennutzung hat das Hanseatische Oberlandesgericht den Angeklagten nicht zur Rechenschaft ziehen können – dabei sind dies gewiss keine Lapalien. Der Angeklagte entführte eine israelische Studentin aus deren Studentenwohnheim. Er kannte sie flüchtig und hatte diese Tat geplant. Seine Wohnung hatte er mit Fußfesseln und Ähnlichem versehen, die Tür verriegelte er, während er das Opfer festhielt. Er hatte die Wohnung umgebaut und teilweise fluchtsicher gemacht. Die junge Frau konnte aber durch das Fenster fliehen. Das heißt, der Angeklagte hat sehr wohl planmäßig gehandelt. Trotzdem entschied das Gericht, dass er freizusprechen sei.
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„Entführer von Barmbek“ verurteilt: Psychiatrie statt Haft erhalten
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Gutachter stellt krankhaften Liebeswahn fest
Der Grund erklärt den Beschluss: Ein psychiatrischer Sachverständiger führte Untersuchungen durch. Das Ergebnis: Durchaus ist der Mann gefährlich. Allerdings leide er an einer sogenannten schweren schizotypen Störung. Seine Ideen und sein Liebeswahn seien krankhaft. Er leide unter Wahnvorstellungen. Deshalb ergab sich eine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie als geeignete Maßnahme, nicht die Haft im Gefängnis. Daher kann hier nicht von einer Strafe die Rede sein, vielmehr muss von Sicherung gesprochen werden. Regelmäßig wird künftig überprüft, ob noch eine Gefahr von dem Mann ausgeht. Solange Gefahr besteht, bleibt er in Behandlung. Das heißt, die Unterbringungsanordnung gilt unbefristet. Der Mann gab vor Gericht an, dass auch er selbst eine Notwendigkeit seiner psychiatrischen Behandlung sieht.
- Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. April 2012, Az.: 606 KLs 25/11
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