Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte zu entscheiden, ab wann ein Epileptiker wieder zum Führen von Fahrzeugen geeignet sein kann. Oder darf dieser auch mit der Krankheit Autofahren? Ist es erforderlich, dass dieser fünf Jahre keine epileptischen Anfälle mehr bekommen hat und eine medikamentöse Behandlung nicht mehr erforderlich ist?
Entzug der Fahrerlaubnis wegen epileptischen Anfällen
Anfang des Jahres 2021 wurde einem LKW-Fahrer in Bremen die Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E entzogen. Dieser wurde deshalb eingezogen, da er einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem der LKW-Fahrer ein entgegenkommendes Fahrzeug streifte und nach 200 Metern frontal mit einem weiteren Fahrzeug zusammenstieß. Es wurde bei einem verkehrsmedizinischen Gutachten festgestellt, dass der LKW-Fahrer an einer Epilepsiemit seltenen, generalisierten Krampfanfällen nach wahrscheinlicher Encephalitis, seit 1988 leide. Es besteht ohne medikamentöse Behandlung keine Anfallsfreiheit. Wahrscheinlich beruhe der Unfall auf einer Bewusstseinsstörung aufgrund eines epileptischen Anfalls. Da dem LKW-Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen wurde, klagte er daraufhin und wollte seine Erlaubnis wieder zurück.
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Das Gericht wies die Klage ab. Daher beantragte der LKW-Fahrer die Zulassung der Berufung.
Wurde die Fahrerlaubnis rechtmäßig entzogen?
Das Oberverwaltungsgericht Bremen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Nach Ansicht der Richter ist die Entziehung der Fahrerlaubnis für die Klassen C1 und C1E rechtmäßig. Die Richter sind der Meinung, dass der Kläger wegen seiner Epilepsie ungeeignet sei, Fahrzeuge der Gruppe 2 zu führen. Es sei weiterhin unerheblich, ob ein epileptischer Anfall Ursache für den Unfall war.
Besteht eine Ausnahme für eine Entziehung des Führerscheins?
Zu guter letzt stellt sich noch die Frage, ob eine Fahreignung trotz Epilepsie gegeben sein kann. Es bestehe dann eine Fahreignung für Fahrzeuge der Gruppe 2 trotz Epilepsie, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezidiven bestehen. Dies sei zum Beispiel bei einer fünfjährigen Anfallsfreiheit ohne antiepileptischer Behandlung der Fall. So lag der Fall hier aber nicht.
Grundsätzlich gilt: Wer epileptische Anfälle erleidet, ist in der Regel nicht in der Lage, ein Kraftfahrzeug zu führen, solange ein wesentliches Risiko für erneute Anfälle besteht. Auch nach einem einmaligen epileptischen Anfall tritt zunächst ein Fahrverbot in Kraft.
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Quelle:
Oberverwaltungsgericht Bremen, Beschluss vom 28.04.2022 – 1 LA 377/21