Rechtsnews 11.07.2022 Alex Clodo

Wer darf bei „Anlieger frei“ durchfahren?

Jeder Autofahrer kennt das Schild „Anlieger frei“. Für viele Autofahrer ist dieses Schild aber auch verlockend. Vielleicht führt die Straße schneller zum Ziel. Also wird die Straße befahren, obwohl dies nur für Anlieger erlaubt ist. Der Beitrag soll Aufschluss darüber geben, wann wer ein Anlieger ist. Egal, ob es „Anlieger frei“ oder „Anwohner frei“ heißt, es gelten dieselben Regelungen. Welche Folgen drohen einem Autofahrer, der die Straße ohne Anlieger zu sein, nutzt? Darf ihm ein Verwarnungsgeld auferlegt werden?

Wer ist Anlieger?

Zunächst einmal muss die Frage geklärt werden, wer überhaupt Anlieger ist. Im Gesetz selbst existiert keine allgemeine Definition des Begriffs „Anlieger“. Der Begriff wurde durch die Rechtsprechung entwickelt. Dabei wurde der Begriff im Wege des allgemeinen Sprachgebrauchs und der Verkehrssitte entwickelt. Danach ist Anlieger, wer ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.

Besucher gleich Anlieger?

Weiterhin ist fraglich, ob auch Besucher Anlieger sein können. Nach der Rechtsprechung dürfen auch Menschen, die jemanden besuchen möchten, die Straße nutzen. Es spielt dabei keine Rolle, ob derjenige, den man besuchen möchte, zu Hause ist. In diesem Fall genügt die Absicht ihn besuchen zu wollen. Sollte der Besucher erkennen, dass niemand zu Hause ist, kann er ohne anzuhalten weiterfahren und bleibt dadurch Anlieger. Sollte ein Gerichtsvollzieher vorbei schauen, wird auch dieser Anlieger und darf die Straße nutzen. Auch wenn er vielleicht unerwünscht ist.

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Aber gibt es auch Ausnahmen für Autofahrer, die nicht nur zu Besuchszwecken die Straße nutzen wollen? Beim Zusatzschild „Anlieger frei“ werden nicht nur Anliegern die Durchfahrt gewährt. Eigentümern, Pächtern oder Vermietern ist es ebenso erlaubt die Straße zu nutzen, wenn sie eine rechtliche Beziehung zum Grundstück haben. 

Weiterhin ist es auch einem Handwerker oder einem Bauunternehmer erlaubt, die Straße zu nutzen. Dafür muss dieser vom Anlieger zur Verrichtung einer handwerklichen Tätigkeit auf seinem Grundstück beauftragt worden sein.

Rechtsfolgen bei unerlaubter Nutzung

Aber welche Rechtsfolgen drohen bei einer unerlaubten Nutzung? Befährt jemand unberechtigt die Anliegerstraße, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. Nutzt ein Fahrradfahrer die Straße verkehrswidrig werden 25 Euro fällig. Parkt jemand sein Auto unberechtigt, riskiert ein Verwarnungsgeld ab 30 Euro.

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Quelle:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/anlieger-frei/

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