Sollte ich einen angebotenen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreiben, wenn sonst eine betriebsbedingte Kündigung droht?
Immer wieder kommt es in Unternehmen zu größeren Umstrukturierungen: Standorte werden geschlossen, Produktionslinien ausgelagert oder Unternehmensbereiche zusammengeführt. In solchen Situationen erhalten die betroffenen Mitarbeitenden häufig Aufhebungsverträge mit Abfindungsangeboten. Zugleich wird jedoch signalisiert, dass diejenigen, die nicht unterschreiben, zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Kündigung rechnen müssen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt diese Konstellation eine große Unsicherheit dar: Ist das Angebot fair? Oder verliere ich wichtige Rechte, wenn ich unterschreibe?
Wir möchten Ihnen nachfolgend verständlich erläutern, worauf es in solchen Fällen ankommt, welche rechtlichen Schutzmechanismen existieren und wie Sie eine fundierte Entscheidung treffen können – ohne unter Druck vorschnell zu unterschreiben.
Was bedeutet ein Aufhebungsvertrag in dieser Situation?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er kommt nur zustande, wenn Sie unterschreiben. Anders als bei einer Kündigung können in einem Aufhebungsvertrag viele Einzelheiten frei geregelt werden: Abfindung, Resturlaubsabgeltung, Freistellung, Zeugnis, Übergang in eine Transfergesellschaft und Ähnliches.
Wichtig ist allerdings: Ein solcher Vertrag kann Vorteile bieten, aber auch Risiken. Insbesondere kann beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit eintreten, wenn der Vertrag nicht sauber begründet oder ungünstig formuliert ist. Ob das im Einzelfall vermeidbar ist, hängt häufig davon ab, wie der Text ausgestaltet ist und welche betrieblichen Gründe im Hintergrund stehen.
Kann der Arbeitgeber einfach sagen: „Wer nicht unterschreibt, wird später gekündigt“?
Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber in Situationen wie Standortschließungen oder umfangreichen Restrukturierungen betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Dafür gelten jedoch strenge Voraussetzungen. Insbesondere muss geprüft werden:
• Liegt tatsächlich ein Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit vor?
• Gibt es alternative Arbeitsplätze im Unternehmen oder Konzern?
• Wurde eine korrekte Sozialauswahl vorgenommen?
• Besteht ein Sozialplan oder Interessenausgleich?
Eine pauschale Aussage wie „Sie werden ohnehin gekündigt“ ersetzt nicht die rechtlich erforderliche Prüfung. Zudem darf kein unzulässiger Druck ausgeübt werden. Dass Sie sich unsicher fühlen, ist nachvollziehbar – aber Sie haben Zeit und das Recht, die Situation prüfen zu lassen.
Welche Optionen haben Sie als betroffene Arbeitnehmerin bzw. betroffener Arbeitnehmer?
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wurde, sollten Sie Folgendes beachten:
- Nichts sofort unterschreiben. Sie haben Anspruch darauf, sich beraten zu lassen und eine angemessene Überlegungsfrist zu erhalten.
- Abfindungshöhe bewerten. Abfindungen werden nicht „nach Gefühl“ bestimmt – es gibt nachvollziehbare Bewertungskriterien, die wir mit Ihnen prüfen können.
- Transfergesellschaften und andere Unterstützungsangebote prüfen. Diese können sinnvoll sein – manchmal aber auch weniger nützlich als sie auf den ersten Blick wirken.
- Sozialplanregelungen heranziehen. Gerade bei Standortschließungen gibt es häufig verbindliche Regelungen, die für alle gelten.
- Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld prüfen. Eine unvorteilhafte Vertragsformulierung kann teuer werden – eine rechtssichere Begründung vermeidet dieses Problem.
- Sollte später eine Kündigung ausgesprochen werden: Sie können dagegen vorgehen. Eine Kündigungsschutzklage kann zu einer deutlich höheren Abfindung oder sogar zur Weiterbeschäftigung führen.
Ein wichtiger Hinweis: Bei einer Kündigung läuft eine Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach ist eine Überprüfung in der Regel nicht mehr möglich. Zeitnahes Handeln ist daher entscheidend.
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Wie wir Sie juristisch begleiten können
Unsere Kanzlei unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer umfassend in derartigen Veränderungssituationen. Wir übernehmen unter anderem:
• Kostenlose telefonische Erstberatung zur Orientierung
• Online-Terminbuchung für schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme
• Prüfung des Aufhebungsvertrags, des Arbeitsvertrags und etwaiger Sozialplanregelungen
• Individuelle Einschätzung der realistischen Abfindungsspanne und möglicher Verhandlungsspielräume
• Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe
• Hilfestellung bei drohender Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
• Führung einer Kündigungsschutzklage, falls später eine Kündigung erfolgt
• Unterstützung bei der Erstellung oder Korrektur von Arbeitszeugnissen
Unser Ziel ist, dass Sie eine informierte, wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich abgesicherte Entscheidung treffen – ohne Druck und ohne Nachteile für Ihre Zukunft.
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