Fachbeitrag 21.08.2025

Darf der Arbeitgeber kündigen, wenn Beschäftigte oft krank sind?


Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennen das Problem: Wiederkehrende Erkrankungen, häufige Krankschreibungen oder längere Ausfälle führen nicht nur zu gesundheitlicher Belastung, sondern auch zu Unsicherheit im Job. Schnell stellt sich die Frage: Muss ich mit einer Kündigung rechnen, wenn ich häufig krankheitsbedingt fehle?

Wir möchten Ihnen hier erläutern, wie die Rechtslage ist, unter welchen Voraussetzungen eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist, und welche Schritte Sie als Betroffene oder Betroffener ergreifen können, um sich wirksam zu schützen.

Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit überhaupt zulässig?
Zunächst einmal gilt: Niemand kann allein wegen einer Krankheit benachteiligt werden. Krankheit ist kein Kündigungsgrund „an sich“. Allerdings gibt es die Möglichkeit der sogenannten krankheitsbedingten Kündigung. Damit diese wirksam ist, müssen jedoch mehrere, strenge Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Negative Gesundheitsprognose: Es muss aufgrund der bisherigen Krankheitszeiten zu erwarten sein, dass Sie auch in Zukunft in erheblichem Umfang arbeitsunfähig sein werden. Einzelne Ausfälle reichen dafür nicht – es geht um eine längerfristige Perspektive.

  • Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die wiederholten oder längeren Fehlzeiten müssen für den Betrieb spürbare Nachteile haben, etwa hohe Entgeltfortzahlungskosten oder gravierende Störungen im Arbeitsablauf.

  • Abwägung der Interessen: Schließlich muss das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses schwerer wiegen als Ihr Interesse, den Arbeitsplatz zu behalten. Dabei berücksichtigen die Gerichte z. B. die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihr Alter und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Gerade die Arbeitsgerichte prüfen sehr genau, ob diese drei Hürden tatsächlich erfüllt sind. In der Praxis gelingt es Arbeitgebern oft nicht, eine solche Kündigung rechtssicher zu begründen. Das bedeutet: Sie haben gute Chancen, sich erfolgreich dagegen zu wehren.

Wie viele Krankheitstage gelten als kritisch?
Als Orientierung: Überschreiten die krankheitsbedingten Fehlzeiten etwa die Grenze von sechs Wochen pro Jahr über mehrere Jahre hinweg, sehen Gerichte dies häufig als problematisch an. Aber auch hier gilt: Jeder Fall ist individuell, und oft lassen sich persönliche oder medizinische Gründe anführen, die gegen eine negative Prognose sprechen.

Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie?
Wenn Sie befürchten, eine Kündigung zu erhalten oder bereits ein Kündigungsschreiben in Händen halten, sollten Sie Folgendes wissen:

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Ab einer Fehlzeit von mehr als sechs Wochen pro Jahr muss Ihr Arbeitgeber ein BEM anbieten. Dabei wird geprüft, wie Ihre Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt und künftigen Fehlzeiten vorgebeugt werden kann. Verzichtet der Arbeitgeber darauf, schwächt das seine Kündigungsgründe erheblich.

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  • Kündigungsschutzklage: Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, läuft eine sehr kurze Frist: Innerhalb von drei Wochen ab Zugang des Schreibens muss Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung automatisch als wirksam – selbst wenn sie rechtlich fehlerhaft war.

  • Medizinische Nachweise: Arbeitgeber versuchen manchmal, Zweifel an einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu streuen. Hier können detaillierte ärztliche Unterlagen und eine klare Darstellung der Krankheitsursachen entscheidend sein.

Wie wir Sie dabei unterstützen können
Unsere Kanzlei steht Ihnen in dieser schwierigen Situation verlässlich zur Seite. Wir prüfen für Sie, ob eine krankheitsbedingte Kündigung rechtlich Bestand hat. Wir begleiten Sie im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, kümmern uns um die Einhaltung aller Fristen und setzen uns konsequent für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder eine angemessene Abfindung ein.

Darüber hinaus beraten wir Sie, wie Sie im Rahmen eines BEM-Verfahrens sinnvoll reagieren können, und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber. Sie profitieren dabei von unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit Kündigungsschutzstreitigkeiten.

Die telefonische Erstberatung ist bei uns kostenlos – und Sie können Ihren Termin bequem online buchen. So erhalten Sie schnell eine verlässliche Ersteinschätzung Ihrer Lage.

Was sollten Sie jetzt konkret tun?
Handeln Sie unbedingt rechtzeitig. Gerade im Arbeitsrecht laufen Fristen sehr kurz. Wenn Ihnen bereits gekündigt wurde oder eine Kündigung im Raum steht, sollten Sie so schnell wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Schritte einzuleiten und Ihre Rechte zu sichern.

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Guido Lenné - rechtsanwalt.com

Guido Lenné

Leverkusen
  • Arbeitsrecht,
  • Bankrecht

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Autor

Guido Lenné

Rechtsanwalt
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